Welche Maßnahmen dann Bestandteil der Förderungen sein werden, wird in den kommenden Monaten in den politischen Gremien beraten. Im Zuge der Überarbeitung der Förderrichtlinien wird voraussichtlich auch das Antragsverfahren dahingehend umgestellt, dass der Förderantrag vor Beginn einer Maßnahme gestellt und nicht wie bislang erst nach Abschluss einer Maßnahme eingereicht werden muss. Bereits angefangene und umgesetzte Maßnahmen wären dann nicht mehr förderfähig.
Fragen zur Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen beantworten Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort unter Telefon 05407 888-730 (E-Mail isabella.markfort@wallenhorst.de) sowie Klimaschutzmanager Stefan Brune unter Telefon 05407 888-740 (E-Mail stefan.brune@wallenhorst.de).
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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