Ausgewählt wurden diese nach einem mathematischen Zufallsverfahren, das jährlich rund ein Prozent aller Haushalte erfasst. Damit die dabei erhobenen Stichprobenergebnisse zuverlässig sind, kann der jeweils ausgewählte Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Die Mitarbeit der ausgewählten Bürgerinnen und Bürger ist also nötig.
Alle Personen, die in den ausgewählten Haushalten ihren Wohnsitz haben, sind laut Mikrozensusgesetz zur Auskunft verpflichtet. Es handelt sich um eine staatsbürgerliche Pflicht wie beispielsweise die Schulpflicht, sodass eine Befreiung nicht möglich ist.
Die Befragung übernehmen Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Sie fragen unter anderem nach allgemeinen Angaben wie Geschlecht und Geburtsjahr, nach Angaben zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zum Lebensunterhalt. Natürlich behandelt das Landesamt die gesammelten Daten absolut vertraulich und anonym. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die vom einzelnen Bürger gemachten Angaben möglich.
Die Gemeinde Wallenhorst bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die befragt werden, die Erhebungsbeauftragten freundlich aufzunehmen und bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen. Fragen zum Thema beantwortet Klaus Schwegmann vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-302. Weiterführende Informationen stehen ebenfalls auf der Internetseite www.statistik.niedersachsen.de sowie www.mikrozensus.de zur Verfügung.
Zensus und Mikrozensus – zwei verschiedene Dinge
Im Jahr 2022 findet neben dem Mikrozensus auch der Zensus statt. Mikrozensus („kleine Volkszählung“) und Zensus („große Volkszählung“) sind verschiedene Erhebungen. Der Mikrozensus wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Im Mikrozensus werden mehr und detailliertere Fragen gestellt als im Zensus. Das Ziel des Mikrozensus ist es, alljährlich Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung in Deutschland zu liefern, wohingegen der Zensus alle zehn Jahre vor allem eine Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl sowie der Gebäude- und Wohnungsstruktur bereitstellt. Für beide Befragungen werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann vorkommen, dass Haushalte sowohl beim Mikrozensus als auch beim Zensus um Auskunft gebeten werden. Weitere Informationen zum Zensus stehen auf der Internetseite www.zensus2022.de zur Verfügung.
wa/pm, Archivfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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