Ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, lässt sich über den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen online ermitteln. Für Wallenhorst ist bei der Eingabe der Mietstufe die „Stufe I“ zu wählen. Der Rechner gibt eine Orientierung, jedoch keine endgültige Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe jemand Wohngeld erhalten kann.
Für Fragen zum Thema oder die Vereinbarung unverbindlicher Beratungstermine stehen Eugen König und Falina Salzsieder seitens der Gemeinde Wallenhorst unter Telefon 05407 888-512 bzw. -513 gern zur Verfügung.
wa/pm, Screenshot: Wallenhorster.de
This post was last modified on 2. Dezember 2022 21:15
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