Unsere Redaktion hat mit Rüdiger Mittmann, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales sowie allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters, gesprochen. Das Interview zeigt, dass die Situation angespannt ist. Gleichwohl ist die Gemeindeverwaltung sehr bemüht, bestmögliche Lösungen im Bereich der Kinderbetreuung zu finden.
Herr Mittmann, nach unseren Informationen soll sich die Eröffnung des Krippenhauses in Wallenhorst verzögern. Uns wurde von der Verzögerung um ein ganzes Jahr und somit vom Sommer 2020 berichtet. Stimmt es, dass es eine entsprechende Verzögerung gibt und was sind die Gründe hierfür?
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wallenhorst hat am 13. März 2018 den Beschluss gefasst, den Auftrag für den Neubau des Krippenhauses an den ersten Preisträgers des Architektenwettbewerbs, das Architekturbüro LHVH, Köln, zu vergeben. Der verantwortliche Architekt, Herr Frank Lohner, hat schlüssig begründet, dass der zunächst von der Verwaltung ins Auge gefasste Fertigstellungstermin zum 1. August 2019 nicht zu halten ist. Für ein Projekt dieser Größenordnung benötigt der Architekt für die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung vier Monate Zeit. Hinzu kommt Zeit für die Beauftragung von Fachplanern, die Prüfzeit der Baugenehmigungsbehörde sowie die Ausschreibungsphase mit entsprechenden Submissionsterminen. Danach erfolgt die reine Bauzeit, für die der Planer 12 bis 14 Monate ansetzt. Es wurde nun vertraglich vereinbart, dass das Gebäude bis zum 15. Juli 2020 bezugsfertig sein muss.
Wie wird bis zur Eröffnung des Krippenhauses die Situation überbrückt?
Weil bereits im Jahr 2017 die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 0 bis 2-jährige gestiegen ist, sind in Abstimmung mit den Trägern am St.-Stephanus-Kindergarten eine mobile Krippengruppe, im Franziskus-Kindergarten zwei mobile Krippengruppen und im Kindergarten St. Johannes Hollage innerhalb der vorhandenen Kubatur eine weitere Krippengruppe eingerichtet worden. Wenn nun die Fertigstellung des neuen Krippenhauses mehr Zeit benötigt, werden die mobilen Krippengruppen für einen längeren Zeitraum als Übergangslösung dienen müssen. Sofern der Bedarf für die Betreuung 0 bis 2-Jähriger weiter ansteigt, wird geprüft, wo baulich und organisatorisch eine weitere provisorische Krippengruppe eingerichtet werden kann.
Werden, sobald das Krippenhaus im Zentrum von Wallenhorst eröffnet, die mobilen Bauten beziehungsweise die mobilen Gruppen aufgelöst? Werden die Kinder aus den mobilen Gruppen dann in das Krippenhaus wechseln?
Die zusätzlichen Krippengruppen sind als Übergangslösung eingerichtet worden. Es ist das Ziel, diese Gruppen sukzessive wieder aufzulösen. Ob die Kinder, die zurzeit in den mobilen Gruppen betreut werden, zum 1. August 2020 in das neue Krippenhaus wechseln, wird im Einzelfall mit den Trägern abzustimmen sein. Es ist auch denkbar, dass die übergangsweise eingerichteten Krippengruppen so lange weitergeführt werden, bis die Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben und dann eine Regelgruppe in einem Kindergarten besuchen.
Ist das Krippenhaus nur für Krippengruppen gedacht oder werden voraussichtlich zur Eröffnung hier auch schon Kindergartengruppen entstehen?
Das Krippenhaus wird als fünfgruppige Einrichtung für Kinder unter drei Jahren geplant und zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 auch als reines Krippenhaus in Betrieb gehen. Bei der Planung wird jedoch berücksichtigt, dass eine Umwidmung von Gebäudeteilen oder des gesamten Gebäudes zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist und dort auch Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren betreut werden können.
Wie sieht es denn aktuell und für August 2018 mit der Versorgungslage bezüglich Krippen- und Kita-Plätze in ganz Wallenhorst aus?
Bisher wurden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt wurden. Aufgrund dieser Regelung war planbar, wieviel Kindergartenplätze durch eingeschulte Kinder frei wurden. Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag beschlossen, dass Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, bis zum 1. Mai entscheiden können, ob sie den Schulbeginn um ein Jahr hinausschieben möchten. Diese neue Regelung hat Auswirkungen auf die im August 2018 zur Verfügung stehenden Kindergarten- und letztlich auch auf die zur Verfügung stehenden Krippenplätze, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zur Versorgungslage getroffen werden kann.
Warum sucht die Gemeinde aktuell dringend Tageseltern?
Wir nehmen wahr, dass der Bedarf nach Betreuungsplätzen für 0 bis 2-jährige steigt. Immer mehr Eltern benötigen für 1-jährige und teilweise auch schon für bis zu 1-jährige Kinder einen Betreuungsplatz. Da wir in den vergangenen Jahren mit selbstständig tätigen Tagespflegepersonen gute Erfahrungen gemacht haben und die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz auch durch die Kindertagespflege möglich ist, haben wir die entsprechende Pressemitteilung auf den Weg gegeben.
Gibt es ein erstes Fazit zum Online-Bewerbungsverfahren bei der Platzvergabe der Krippen und Kitas?
Der Online-Fragebogen ist von Eltern leicht auszufüllen und spart Zeit, da die persönliche Anmeldung im Kindergarten bzw. in mehreren Einrichtungen entfällt. Ebenso wird der Arbeitsaufwand für die Einrichtungen reduziert. Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres sind jedoch Änderungen bzw. Verbesserungen notwendig, wie beispielsweise das Führen einer Warteliste oder die weitere Bearbeitung von Anmeldungen, wenn keine Wunscheinrichtung eine Platzzusage erteilt hat. Hier sind wir mit dem Softwarehersteller im Gespräch. Ich bin davon überzeugt, dass nach Umsetzung der Änderungen das Online-Bewerbungsverfahren für alle Beteiligten ein Gewinn ist.
F. Ro., Foto: Gemeinde Wallenhorst / André Thöle
This post was last modified on 26. März 2018 22:48
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