Neben Kindergärten und Krippen ist hierbei die Kindertagespflege als ein Angebot der Jugendhilfe etabliert und seit August im niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege landesrechtlich verankert. Wie die Kindertageseinrichtung hat sie die Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung. Auch der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag kann in der Kindertagespflege erfüllt werden. Eine Betreuung für Kinder unter einem Jahr ist abhängig von der Notwendigkeit, die vom Familienservicebüro geprüft wird und nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ebenfalls möglich ist. In der Kindertagespflege entscheiden die Eltern, an welchen Tagen und in welchem Stundenumfang die Betreuung stattfinden soll. Eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche ist hier nicht verpflichtend.
Die Eltern melden sich möglichst frühzeitig im Familienservicebüro der Gemeinde Wallenhorst, um in einem persönlichen Beratungsgespräch den individuellen Betreuungsbedarf und die Antragstellung zu klären. Die Mitarbeiterinnen im Familienservicebüro suchen nach einer möglichst ortsnahen und von den gewünschten Betreuungszeiten her passenden Kindertagespflegeperson. Die Familie und die Kindertagespflegeperson lernen sich bei einem ersten Kontakt kennen und entscheiden danach, ob die Betreuung aufgenommen wird. Ansonsten wird nach einer anderen Kindertagespflegeperson gesucht. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes findet eine individuell abzustimmende Eingewöhnungszeit statt.
Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils. Zum anderen richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der Betreuungsstunden. Werden zwei Geschwisterkinder in der Kindertagespflege betreut, reduziert sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind auf 50 Prozent. Für jedes weitere in Kindertagespflege betreute Geschwisterkind wird kein Kostenbeitrag gefordert. Sofern eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, besteht außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege zu stellen.
Über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Kindertagespflege informiert das Familienservicebüro im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst. Ansprechpersonen sind Lisa Guhe (Telefon 05407 888-514, E-Mail lisa.guhe@wallenhorst.de) und Christina Middendorp (Telefon 05407 888-515, E-Mail christina.middendorp@wallenhorst.de).
wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
This post was last modified on 19. November 2021 13:15
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