Im Juli 2015 beantragte die damalige CDU-Fraktion am alten Friedhof in Hollage ein Kolumbarium zu errichten. Ein Kolumbarium dient der Unterbringung von Urnen, etwa in Wandnischen, zum stillen Gedenken der Verstorbenen. Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat daraufhin im Dezember 2015 die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für den Bau von Kolumbarien in der Gemeinde Wallenhorst zu prüfen. In der politischen Diskussion ist deutlich geworden, dass vor der Errichtung eines Kolumbariums auf dem Kommunalen Friedhof im Ortsteil Hollage auch die kirchlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Wallenhorst und Rulle sowie die Gotteshäuser in Betracht gezogen werden sollen.
Die Verwaltung hat laut Mitteilungsvorlage daraufhin mit Pfarrer Dietmar Schöneich und Vertretern des bischöflichen Generalvikariats erörtert, inwiefern kirchliche Grundstücke und Gebäude für eine Kolumbariumslösung infrage kommen. Die katholische Kirche kann sich jedoch nicht vorstellen, in den Gotteshäusern in Rulle, Wallenhorst oder Hollage ein Kolumbarium einzurichten.
Im Auftrag des Bischöflichen Generalvikariats hat der Architekt Ulrich Recker aus Westerstede eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Kolumbariums in der alten Friedhofskapelle Wallenhorst erstellt. Die Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung vorgestellt. Vertreter der Kirche haben laut Mitteilungsvorlage grundsätzlich grünes Licht signalisiert, sofern keine weiteren Kolumbarien als „Konkurrenz“ errichtet werden.
Der in Hollage ehrenamtlich tätige Volker Holtmeyer hätte sich gewünscht, wenn von Anfang an ein offener Diskurs geführt worden wäre. „Das war ja auch der Auftrag aus der Politik, ergebnisoffen an die Sache heran zu gehen. Wenn man eine fertige Lösung ausarbeitet und die dann zur Diskussion stellt, sehe ich diesen Ansatz nicht“, kritisiert Holtmeyer.
Innerhalb der Gemeinde Wallenhorst gibt es drei katholische Kirchen mit jeweils drei Friedhöfen. Nicht nur Volker Holtmeyer wünscht sich daher drei Kolumbariumslösungen. „Diese Lösungen müssen dann nicht zwangsläufig mit größeren Baumaßnahmen verbunden sein“, äußert Holtmeyer im Gespräch mit unserer Redaktion. „Die alte Friedhofskappelle in Hollage ist beispielsweise schnell aus der Diskussion herausgefallen, weil die Kapazität für die gesamte Gemeinde Wallenhorst zu klein ist. Ein beauftragter Architekt hat ein Potenzial von 400 Urnennieschen ermittelt. Das indes ist eine Zahl, die alleine für Hollage genau ausreichend wäre.“ Ähnliche Lösungen gebe es für Rulle und Wallenhorst.
Kritik wird daher insbesondere von Gemeindemitgliedern gegen das Vorgehen des bischöflichen Generalvikariats erhoben: Kreative Köpfe mit innovativen Ideen gibt es genug innerhalb der Gemeinde, man sollte sie nur auch mit in den Prozess der Ideenfindung einschließen.
In der Verwaltungsvorlage heißt es unterdes zum weiteren Vorgehen für die Politik: „Wenn nach Beratung in den Fraktionen der Errichtung eines Kolumbariums in der alten Friedhofskapelle Wallenhorst zugestimmt wird, könnte die Verwaltung in der Ratssitzung am 28.03.2017 beauftragt werden, mit der Kath. Kirchengemeinde St. Alexander Wallenhorst eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.“
F. Ro., Foto: Wallenhorster.de
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