Seit einer Woche sind auf allen Schulhöfen in Wallenhorst Absperrgitter zu finden. Auf Hinweisschildern wird ein Zutrittsverbot für Personen ohne aktuellen, gültigen, negativen PCR- oder PoC-Antigen-Test ausgesprochen. Warum ist das so und gilt dies nur für Wallenhorst? Eine Übersicht.
Die Beschilderung auf den Schulhöfen hat bei einigen Wallenhorstern in dieser Woche für Irritationen, Verwunderung und Verunsicherung gesorgt. Auch angrenzende Kindergärten und deren Leitungen sind hiervon teils überrascht worden, wie unserer Redaktion bekannt ist. Paradox: Bislang nutzte man verschiedene Ein- und Ausgänge in der Kita auch über den benachbarten Schulhof, um Kontakte möglichst optimal zu minimieren. Dies ist ab sofort aufgrund der Regelung nicht mehr in dem Umfang möglich. Kinder aller Kita-Gruppen müssen über den Haupteingang gelenkt werden, vor dem dann eben alle Eltern warten, wenn auch zu leicht gestaffelten Zeitfenstern. Die katholische Bücherei in Rulle musste ihre Öffnungszeiten kurzfristig ändern, da sie die neue Regelung zum Betreten des Schulhofs nicht ihren Leserinnen und Lesern zumuten möchte (unsere Redaktion berichtete). Doch was hat es mit der neuen Regelung auf sich? Ist es eine Entscheidung der Gemeinde Wallenhorst?
Wie Rüdiger Mittmann, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales der Gemeinde Wallenhorst, gegenüber unserer Redaktion äußert, wurden die Absperrgitter und Hinweisschilder ab dem 13. April auf den Schulhöfen in Wallenhorst errichtet. Gemäß der Rundverfügung Nr. 15/2021 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück vom 9. April haben tatsächlich alle Schulleitungen in Niedersachsen die Weisung erhalten, im Eingangsbereich des Geländes der Schule auf das Zutrittsverbot und die Nachweispflicht hinzuweisen.
Während man in Osnabrücker Schulen diese Hinweisschilder bislang vergeblich sucht, wurde Wallenhorst aufgrund einer Forderung von zwei Schulleitungen aktiv, wie Rüdiger Mittmann gegenüber unserer Redaktion mitteilt: „Zwei Wallenhorster Schulleitungen haben mit Hinweis auf die Rundverfügung von der Gemeinde Wallenhorst gefordert, alle Fremdnutzer (Musikschule, Vereine und Verbände, Handwerker) über das Zutrittsverbot zu informieren. Das haben wir gemacht um die Schulleitungen nicht in eine schwierige Situation zu bringen.“ Angesprochen auf die derzeitige Situation äußert Mittmann, er habe „keine Hinweise darauf, dass die Wallenhorster Schulhöfe als besonders riskant einzustufen sind.“ Der Fachbereichsleiter ergänzt: „Änderungen wird es erst geben, wenn die Weisungen der Landesschulbehörde an die Schulleitungen zurückgenommen oder geändert werden.“
Das vom Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück erteilte Zutrittsverbot ohne negativen Schnelltest gilt derweil nur an Schultagen und nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Dazu heißt es in der Rundverfügung im Wortlaut: „Wenn in der Schule kein Schulbetrieb (einschließlich Ganztag, Konferenzen, Notbetreuung pp.) stattfindet und kein Kontakt zu Schülerinnen und Schülern oder schulischem Personal besteht (z. B. am späten Abend, Wochenende, Ferien), gilt die Testpflicht (z. B. für Reinigungsdienst) nicht. Gleiches gilt für außerschulische Aktivitäten in Schulgebäuden wie zum Beispiel Ratssitzungen, Gremiensitzungen in der Schulaula, Vereinssport oder Nutzung des Schulhofes als öffentlicher Spielplatz außerhalb des Schulbetriebes.“
F. Ro., Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de