Die Polizei warnt derzeit in Stadt und Landkreis Osnabrück vor Taschendieben in und vor Supermärkten.
Taschendiebe sind inbesondere in der Weihnachtszeit aktiv und machen sich gerne das Gedränge in Geschäften und auf Weihnachtsmärkten zunutze. Da diese Tatorte in diesem Jahr für die Kriminellen als lohnenswerte Objeket wegen der Corona-Lage weitestgehend weggefallen sind, haben die Täter offenbar die Kunden von Supermärkten besonders ins Visier genommen.
Die Polizei hat in den letzten Wochen in Stadt und Landkreis Osnabrück zahlreiche Fälle aufnehmen müssen, bei denen zumeist älteren Menschen in Supermärkten Geldbörsen aus der Bekleidung oder aus den im Einkaufswagen oder Rollator abgelegten Handtasche gestohlen wurden. Teilweise fanden die Täter in den Geldbörsen und Taschen neben Bargeld auch noch EC-Karten samt dazugehörigem PIN. Entsprechend setzten die Täter nach dem Diebstahl die Karten häufig noch an Geldautomaten für unbefugte Abbuchungen ein.
Von daher bittet die Polizei um erhöhte Wachsamkeit und warnt die Bürger: Verwahren Sie Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in der Einkaufstasche, dem Einkaufskorb oder Einkaufswagen und legen Sie Ihr Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand. Seien Sie argwöhnisch, wenn Sie von fremden Personen angesprochen werden, oder diese auffallend dicht an Sie herantreten. Verwahren Sie die PIN der Kreditkarten nicht in der Geldbörse oder Handtasche.
Ein Appell an alle Kunden: Achten Sie auf zwielichte Gestalten, die Ihnen verdächtig vorkommen und die sich inbesondere an ältere Menschen heranmachen. Melden Sie sich im Verdachtsfall umgehend beim Supermarktpersonal und/oder der Polizei. Prägen Sie sich das Aussehen der Diebin/des Diebs möglichst genau ein und stellen Sie sich als Zeugin bzw. Zeuge zur Verfügung.
Wenn Sie selbst Opfer eines Diebstahls geworden sind: Melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei. Lassen Sie Debit- oder Kreditkarten unverzüglich sperren, wenn diese abhandengekommen sind. Dazu steht Ihnen unter der Telefonnummer 116 116 ein gebührenfreier Sperrnotruf zur Verfügung. Veranlassen Sie die Sperrung von Debitkarten für das elektronische Lastschriftverfahren bei einer Polizeiwache (sog. KUNO-Sperrung). Informieren Sie umgehend Ihre Bank oder Sparkasse über den Verlust der Karten. Wenn Wohnungs- oder Fahrzeugschlüssel gemeinsam mit persönlichen Dokumenten (BPA/Fahrzeugschein) entwendet wurden, lassen Sie schnellstmöglich die relevanten Schließzylinder austauschen.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: Steve Buissinne / Pixabay