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Neuausrichtung der Förderung Wallenhorster Rat folgt FDP-Antrag: Förderrichtlinie zum Klimaschutz

Im Juni 2022 haben die Liberalen im Wallenhorster Rat eine Neuausrichtung der Förderung zum Klimaschutz beantragt. Diesen Forderungen wurde nun für die Förderung ab 2023 mit einem Beschluss des Rates im Wesentlichen entsprochen. Eine Pressemitteilung der FDP.

„Wir freuen uns, dass der Verwaltungsvorschlag die meisten Elemente unseres Antrags aufgegriffen und der Ausschuss für Umwelt, Energie, Klimaschutz und digitale Entwicklung auf unsere Anregung hin sogar noch nachgebessert hat“, berichtet Dr. Marco Barenkamp, der die FDP im Ausschuss vertritt. Er ergänzt: „Mit der Entscheidung des Rates weitet die ab April 2023 gültige Förderrichtlinie die Förderung von Effizienzpumpen und dem hydraulischen Abgleich aus, sogenannte Balkon-PV-Anlagen werden in den Förderkatalog aufgenommen, die Förderung bei der Anschaffung von Lastenrädern wird zumindest halbiert und Doppelzuschüsse aus verschiedenen staatlichen Fördertöpfen werden ausgeschlossen.“

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„Zwar hätten wir uns in Anbetracht der Haushaltslage einen insgesamt geringer bemessenen Fördertopf gewünscht“, ergänzt Markus Steinkamp als Fraktionsvorsitzender der FDP im Wallenhorster Rat: „Da die neue Richtlinie Doppelförderungen durch andere öffentliche Stellen nun ausschließt, liegt ein guter Kompromiss vor. Nicht nur werden übermäßige Förderungen vermieden. Da die Antragstellung zukünftig vor Anschaffung bzw. Maßnahmenbeginn erfolgen muss, haben sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gemeinde eine verlässliche Planungsgrundlage.“

„Damit bleiben nicht nur die Zuschüsse im geplanten Budget, es werden auch Frust und Unsicherheiten für Antragstellerinnen und Antragsteller vermieden“, so Steinkamp abschließend.

M. St./FDP Wallenhorst
Foto: FDP Wallenhorst

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FDP Wallenhorst

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