EU-Umgebungslärmrichtlinie Wallenhorster Öffentlichkeitsbeteiligung für Anregungen zum Lärmaktionsplan

Bekanntmachung aus dem Wallenhorster Rathaus. Symbolfoto: Gemeinde Wallenhorst
Bekanntmachung aus dem Wallenhorster Rathaus. Symbolfoto: Gemeinde Wallenhorst
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Umgesetzt werden sollen diese Ziele mithilfe von Lärmaktionsplänen, so auch erneut in Wallenhorst.

Die Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr wurden untersucht. In Wallenhorst sind dies die Bundesautobahn A1, die Bundesstraße B68 und die Landesstraße L109. Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt.

Anschließend wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans unter Einbeziehung der Anmerkungen aus der 1. Beteiligungsphase erarbeitet. Diesen Entwurf hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst in seiner Sitzung am Donnerstag (7. März) zur Kenntnis genommen und beschlossen, der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit zu geben, Anmerkungen zum Lärmaktionsplan einzureichen.

Den Entwurf des Lärmaktionsplans können Interessierte auf der Internetseite www.wallenhorst.de/laermaktionsplan sowie nach Terminvereinbarung unter Telefon 05407 888-712 im Wallenhorster Rathaus einsehen. Ansprechperson ist Jens Göwert vom Fachbereich Planen Bauen Umwelt. Stellungnahmen sowie Anregungen dazu können noch bis Freitag (19. April) postalisch oder per E-Mail an jens.goewert@wallenhorst.de eingereicht werden.

wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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