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Für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Wallenhorster Fördertopf ist wieder gefüllt

Rund 15.000 Euro aus dem Wallenhorster Förderprogramm für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stehen wieder zur Verfügung, da einige Anträge zurückgezogen oder nicht bewilligt wurden. Entsprechende Anträge können ab Freitag, 1. Dezember, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Der 80.000 Euro umfassende Fördertopf des am 1. April dieses Jahres gestarteten Förderprogramms der Gemeinde Wallenhorst für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen war bereits nach wenigen Wochen erschöpft. Mehr als 250 Anträge waren im April im Rathaus eingegangen, mit denen sich die Antragsstellenden unter anderem Balkonkraftwerke, Batteriespeicher oder eine Dachbegrünung bezuschussen ließen. Allerdings haben nicht alle Antragsstellenden ihr Vorhaben auch in die Tat umgesetzt. „Wir haben zahlreiche Rücknahmen von Förderanträgen erhalten“, berichtet Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Brune. „Hinzu kommt, dass wir leider nicht alle Anträge bewilligen konnten, da die Regelungen der Förderrichtlinie nicht immer erfüllt wurden.“ So seien rund 15.000 Euro an Fördergeldern in den Topf zurückgewandert. Diese stünden ab dem 1. Dezember für neue Anträge wieder zur Verfügung.

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Antragsstellung ab dem 1. Dezember möglich

Wer Interesse an einer Förderung hat, kann also ab Freitag, 1. Dezember, bei der Gemeindeverwaltung einen Förderantrag stellen. Antragsformulare werden ab diesem Tag auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst oder als ausgedrucktes Formular im Foyer des Rathauses zur Verfügung gestellt. Eine Antragsstellung vor diesem Tag ist nicht möglich. Berücksichtigt und bearbeitet werden die Anträge nach dem „Windhundprinzip“ – und zwar so lange, bis die 15.000 Euro erschöpft sind.

Auftrag oder Kauf erst nach Förderbescheid

Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort gibt einen wichtigen Hinweis zur Antragsstellung: „Es können nur Anträge berücksichtigt werden, deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Laut Förderrichtlinie darf sowohl die Beauftragung eines Installationsbetriebes als auch die Anschaffung des Fördergegenstandes erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.“

Förderprogramm für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Mit dem Förderprogramm für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen fördert die Gemeinde Wallenhorst neben Balkonkraftwerken, Batteriespeichern und der Dachbegrünung auch den Einbau von Rigolen und Zisternen, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und den Austausch alter Umwälzpumpen sowie die Anschaffung eines Lastenrads.

Markfort und Brune stehen für Fragen zur Antragsstellung unter Telefon 05407 888-730 und -740 sowie per E-Mail an umwelt-klima@wallenhorst.de gern zur Verfügung.

wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de

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Gemeinde Wallenhorst

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