Unter anderem wurde eine zeitlich befristete Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von illegal besessenen Waffen und Munition erlassen. Die Besitzer haben ab sofort die Möglichkeit, diese straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei der Polizei abzugeben. Diese straffreie Abgabe ist bis zum 1. Juli 2018 begrenzt. Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Weg zur Übergabe.
Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz nunmehr verboten sind. Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung nicht umfasst.
Weitere Informationen über die Änderungen des Waffengesetzes erhalten Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde. Bei Fragen steht Veronika Hamacher gern zur Verfügung: Tel. 05407/888-313, E-Mail hamacher@wallenhorst.de.
Als zuständige Waffenbehörde nimmt die Gemeinde die aus ihrem Gebiet stammenden Waffen und Munition im Rahmen der Amnestieregelung entgegen. Da nur sachkundige Mitarbeiter diese Gegenstände entgegennehmen dürfen, ist dazu unbedingt eine Terminabsprache unter der genannten Telefonnummer erforderlich.
pm/wa, Foto: Thomas Remme
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