Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) Hinweise, woran Sie geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen können: Zu den Hinweisen der BAM als Broschüre geht es hier.
Bitte denken Sie auch daran, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
· Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“).
· Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
· Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
· Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
· Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
· „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
· In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
· Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
· Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
pm/wa, Foto: Wallenhorster.de
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