Ulrike Otte – Heilpraktikerin und selbst Mitglieder der Kolpingsfamilie Hollage – informierte die Gäste kompetent über das Thema. Heilpraktiker sei neben Arzt der einzige Heilberuf in Deutschland. Die Berufsbezeichnung sei staatlich anerkannt und geschützt. Im Gegensatz zu den Ärzten dürfe sie als Heilpraktikerin jedoch keine Notfälle, die ins Krankenhaus gehörten, und keine Infektionskrankheiten behandeln sowie keine Geburtshilfe leisten oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.
In ihren Therapien würde sie Naturheilmittel einsetzen, erläuterte Otte. Diese seien nicht etwas komplett Ungefährliches, auch hier komme es auf die richtige Dosierung an. Sie setze die Naturheilmittel mit dem Ziel, die Selbstheilung des Körpers anzustoßen, ein. Betrachtet werde der Körper ganzheitlich. Wenn er wie bei einem Fass zu voll gemacht worden sei, könne es zu Störungen der körpereigenen Selbstregulation kommen. Die Suche nach der Ursache könne dabei mitunter aufwendig sein. Wenn das entscheidende Puzzleteil fehle, könne es länger dauern.
A. Th., Foto: Kolpingsfamilie Hollage
This post was last modified on 16. November 2017 17:41
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