In genannter Reihenfolge fuhren ein Renault und ein Citroen auf der L109 von der B68 kommend in Richtung Kreisverkehr. Als der Fahrer des Renault verkehrsbedingt die Vorfahrt gewähren und bremsen musste, bemerkte der nachfolgende Fahrer dies offensichtlich zu spät, sodass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 41-jährige Unfallverursacher sowohl unter dem Einfluss von Alkohol, als auch Betäubungsmittel stand. Einem freiwilligen Atemtest willigte er nicht ein. Darüber hinaus stellten die Beamten auch fest, dass ihm seine Fahrerlaubnis entzogen wurde, sodass er sich nicht nur wegen der Gefährdung im Straßenverkehr, sondern auch wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis strafbar machte. Auch eine geringe Menge Marihuana hatte der Mann aus Alfhausen bei sich, sodass ein weiteres Strafverfahren eingeleitet wurde.
Glücklicherweise wurden bei dem Unfall keine Personen verletzt und auch die Fahrzeuge erlitten lediglich Lackschäden. Im Anschluss an die Unfallaufnahme wurden dem 41-Jährigen eine Blutprobe entnommen.
F. Ro. mit Polizeiinspektion Osnabrück/ots, Symbolfoto: Pixabay / FsHH
This post was last modified on 20. September 2022 20:04
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