Die Parkhöchstdauer wurde jetzt für Elektroautos mit „E-Kennzeichen“ im Wallenhorster Zentrum aufgehoben. Eine Parkscheibe benötigen E-Autos in Wallenhorst daher nicht mehr.
Immer wieder sieht man Autos mit Nummernschildern, bei denen hinter der Nummer noch ein „E“ steht. Was das bedeutet? Das Auto ist ein Elektroauto. Und mit diesem hat man im Wallenhorster Zentrum ab sofort einen Vorteil: Die zeitliche Höchstparkdauer von zwei Stunden gilt für E-Autos nicht. Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos können auf den Parkplätzen im Zentrumsbereich das Fahrzeug zeitlich unbefristet abstellen – eine Parkscheibe muss nicht mehr auslegt werden.
Grund für die Ermöglichung dieser Ausnahme ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Es trat bereits im Juni 2015 in Kraft und erlaubt Städten und Gemeinden, Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb Sondergenehmigungen auszustellen. „Wichtig ist, dass das E-Auto als solches mit einem entsprechenden E-Kennzeichen ausgestattet ist“, gibt Stefan Sprenger zu beachten. „Nur dann kann das Fahrzeug einwandfrei als E-Auto identifiziert werden“, so Wallenhorsts Klimaschutzmanager. Wer bereits ein Elektroauto fährt, aber noch kein entsprechendes Nummernschild besitzt, kann dies im Wallenhorster Rathaus beantragen. Auch in der Stadt Osnabrück besitzen Fahrer von Elektroautos Vorteile beim Parken. Seit dem vergangenen Jahr gibt es in der Innenstadt zahlreiche Parkplätze, die für sie kostenfrei sind, wo sonst ein Parkschein gelöst werden muss.
Die Gemeinde Wallenhorst setzt damit ein klares Zeichen für die E-Mobilität. „Auch wenn man sich mit dieser Antriebstechnik nicht so sauber fortbewegt, als wenn man mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV unterwegs ist, so unterstützen wir die Ziele der Bundesregierung, die E-Mobilität zu fördern und auszubauen“, erläutert Sprenger. Zahlreiche Studien zeigen, dass E-Autos auch bei einer gesamtheitlichen Betrachtung umweltfreundlicher sind als Autos mit Verbrennungsmotoren. So kommt eine Untersuchung vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) zu dem Ergebnis, dass sich die gegenwärtigen Vorteile der hohen Energieeffizienz dieser Antriebstechnik durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig weiter erhöhen und die Nachteile des Rohstoffaufwandes durch eine Verbesserung spezifischer Batterieeigenschaften und einem verstärkten Recycling verringern. Elektrofahrzeuge leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen.
Die Aufhebung im Wallenhorster Zentrum ist zunächst eine Testphase. Nach zwölf Monaten will man im Rathaus Bilanz ziehen und schauen, ob eine Verlängerung oder eine Ausweitung auf die anderen Ortsteile Sinn macht. Sollte das von der Bundesregierung anvisierte Ziel irgendwann einmal erreicht oder die Umstellung auf Elektromobilität so weit fortgeschritten sein, dass sich mehrheitlich E-Autos auf unseren Straßen bewegen, dann wird diese Regelung auch wieder zurückgenommen werden. „Für den gegenwärtigen Zeitpunkt aber möchten wir mit dieser Aktion eine weitere kleine Motivation zum Wechsel auf eine nachhaltigere Antriebstechnik geben und diesen Vorteil auch sichtbar in der Gemeinde machen“, so Sprenger.
wa/pm, Foto: André Thöle