Erstmals seit 17 Jahren erhöht die Gemeinde Wallenhorst die Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswassers, sprich: die Grund- und Benutzungsgebühren für den Regenkanal. Dies hatte der Rat in seiner Dezember-Sitzung einstimmig beschlossen.
„Allgemeine Preissteigerungen machen auch vor der Bereitstellung und Unterhaltung des Kanalnetzes nicht halt“, erklärt Florian Lüttkemöller. Daher sei eine Anpassung der Gebühren für diese kostenrechnende Einrichtung unumgänglich gewesen. „Im kommunalen Vergleich sind die Wallenhorster Gebührensätze aber nach wie vor als niedrig zu bezeichnen“, versichert der Fachbereichsleiter Finanzen und Dienstleistungen.
Grund- und Benutzungsgebühren ab 2021
Die jährliche Grundgebühr für die Niederschlagsentwässerung wird für eine überbaute Grundstücksfläche bis 200 Quadratmeter von 16 Euro auf 22,50 Euro erhöht und je weitere angefangene 20 Quadratmeter auf 2,25 Euro festgesetzt. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine überbaute Grundstücksfläche bis 200 Quadratmeter künftig 11,50 Euro statt 8 Euro. Je weitere angefangene 20 Quadratmeter kommen 1,15 Euro hinzu. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einer überbauten Fläche von bis zu 200 Quadratmeter beträgt die Gebühr demnach 34 Euro pro Jahr.
Bescheide werden zugeschickt
Entsprechende Gebührenbescheide verschickt die Gemeindeverwaltung in den kommenden Tagen. Fragen dazu beantworten Lisa Osterbrink und Christof Kicker gern unter Telefon 05407 888-221 bzw. 05407 888-213. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung kann über die Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht (Rubrik Ver- und Entsorgung) aufgerufen werden.
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