Der ovale Kreisverkehrsplatz Pingelstrang in Hollage-Ost, an dem mit den Straßen An der Sandgrube, Waldstraße, Am Pingelstrang und zweimal die Hollager Straße insgesamt fünf Zufahrten bestehen, ist in der Vergangenheit immer wieder Thema gewesen, wenn es um die Sicherheit des Radverkehrs geht. Die Gemeindeverwaltung hat nun in Abstimmung mit der Polizei und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Verkehrsführung für den Radverkehr optimiert.
Hier war es dem Radverkehr in der Vergangenheit erlaubt, den Radweg im Kreisverkehr auch mit dem Uhrzeigersinn und somit entgegen der Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs zu nutzen. Dies führte immer wieder zu Unfällen, insbesondere an der Einmündung der Straße Am Pingelstrang.
Eine schlechte Sichtbeziehung und die Gewohnheit des Kfz-Verkehrs, beim Einfahren in einen Kreisverkehr nur nach links zu schauen, führten wohl vermehrt dazu, dass insbesondere an der Einmündung der Straße Am Pingelstrang Radfahrerinnen und Radfahrer, die von rechts kamen, oft übersehen wurde. Denn ihnen war es gestattet, den Radweg in diesem Kreisverkehr auch entgegen der Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs zu nutzen. Aufgrund der Führung des Radwegs an der Hollager Straße ist dies für den Radverkehr, der von Wallenhorst nach Hollage unterwegs ist, die kürzeste Strecke, den Kreisverkehr zu befahren. Die zahlreichen Unfälle führten nun aber dazu, dass genau dies in Zukunft nicht mehr erlaubt ist.
Ein Verkehrsschild „Verbot für Radverkehr“ steht jetzt an der Einmündung der Hollager Straße und weist zusammen mit einem Piktogramm den Radverkehr darauf hin, dass der Radweg im Kreisverkehr nur noch entgegen des Uhrzeigersinnes genutzt werden darf. Wer den Radweg an der Hollager Straße von Wallenhorst kommend Richtung Hollage befährt, muss nun den Kreisverkehr entgegen des Uhrzeigersinns befahren und somit die Hollager Straße, die Straße An der Sandgrube, die Waldstraße und nochmals die Hollager Straße queren. Das dauert zwar etwas länger, ist aber deutlich sicherer, weil sich der Radverkehr somit stärker im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs befindet.
Die Änderung im Kreisverkehr hat auch zu Anpassungen auf der Hollager Straße zwischen dem Kreisverkehr und der Einmündung Zum Sportplatz geführt. War der Radweg zuvor noch in beiden Richtungen benutzungspflichtig ausgewiesen, wurde die Benutzungspflicht für den Radverkehr in Fahrtrichtung Hollage aufgehoben. „Die heutigen Regelwerke erlauben an dieser Stelle keine Benutzungspflicht“, weiß Stefan Brune, Klimaschutzmanager und zuständig für den Radverkehr in der Gemeinde Wallenhorst. Der Radverkehr darf nun auch die Fahrbahn benutzen, was durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn, sogenannten Sharrows, verdeutlicht wird. „Grundsätzlich ist bei den vorhandenen Gegebenheiten das Fahren auf der Fahrbahn sicherer, so zeigen es bundesweite Unfallstatistiken“, berichtet Brune. „So spare man sich das zweimalige Queren der Hollager Straße und der Radfahrende ist dauerhaft im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs. Allerdings gibt es bei Radfahrenden oftmals einen deutlichen Unterschied zwischen objektiver Sicherheit und subjektivem Sicherheitsgefühl. Aus diesem Grund ist dem Radverkehr das Befahren des ehemaligen Radwegs auch weiterhin erlaubt.“ Man hoffe, dass mit den abgestimmten Maßnahmen in Zukunft weniger Unfälle geschehen.
Zusätzlich zu den genannten Änderungen wurden die Radverkehrsfurten im Kreisverkehr farblich neu markiert, um alle Verkehrsteilnehmende auf den Radverkehr im Kreisverkehr aufmerksam zu machen.
wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst / André Thöle