Für die Wahlberechtigten bedeutet das: Alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am 16. Juni 2019 das 16. Lebensjahr vollendet und seit drei Monaten (also mindestens seit dem 16. März 2019) ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wallenhorst haben, werden – sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden – automatisch in das Wallenhorster Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diejenigen, die diese Voraussetzungen schon zur Europa- und Landratswahl am 26. Mai 2019 erfüllten, wurden bereits mit ihren Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl am 26. Mai zur Stichwahl eingeladen. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Wer bereits Briefwahlunterlagen für die Europa- und Landratswahl am 26. Mai beantragt hatte und nicht ausdrücklich vermerkt hatte, dass für die eventuelle Stichwahl keine Briefwahl gewünscht ist, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch ohne weitere Anforderung per Post. Da die Stimmzettel erst Anfang der kommenden Woche ins Wallenhorster Rathaus geliefert werden, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Mittwoch (5. Juni).
Wer für den 26. Mai keine Briefwahlunterlagen beantragt hatte, aber nun am 16. Juni nicht ins Wahllokal gehen kann, kann mit der gelben Wahlbenachrichtigungskarte, die bei der Wahl am 26. Mai im Wahllokal wieder ausgehändigt wurde, Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag muss auf der Rückseite der Karte ausgefüllt und unterschrieben werden. Versendet wird die Karte dann im Umschlag, der an die Gemeinde Wallenhorst zu adressieren und mit Standardporto von 70 Cent zu frankieren ist. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die vom Wähler angegebene Adresse gesandt.
Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahlsonntag, 16. Juni, um 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.
Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt.
Auch über die Internetseite der Gemeinde Wallenhorst ist die Beantragung wieder möglich. Ebenso wird für die Stichwahl wieder im Erdgeschoss des Rathauses ein Briefwahlbüro eingerichtet (voraussichtlich ab Mittwoch, 5. Juni), sodass man direkt dort die Unterlagen beantragen und auch gleich seine Stimme abgeben kann. Die Briefwahl ist bis Freitag, 14. Juni, 13 Uhr, möglich.
Für weitere Auskünfte stehen Sina Hörnschemeyer und Anette Boberg unter Telefon 05407 888-105 oder 888-101 bzw. per E-Mail an wahlen@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Pixabay / ulleo
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