Mit knapp 273.000 Wahlberechtigten für die Europawahl und rund 294.000 Wahlberechtigten für die Wahl der Landrätin oder des Landrates gibt es eine große Gruppe von Menschen im Landkreis Osnabrück, die zur Teilnahme an der Wahl aufgerufen sind. Eine eventuell notwendige Stichwahl für das Amt einer Landrätin beziehungsweise eines Landrates würde am 16. Juni 2019 stattfinden.
Derzeit amtierender Landrat ist Michael Lübbersmann. Seine Amtszeit endet am 31. Oktober. Folgende Kandidaten gibt es für das Amt eines Landrates oder einer Landrätin, deren beziehungsweise dessen Amtszeit am 1. November 2019 beginnt:
„Wählen hat Wert“, stellt die Kreiswahlleiterin Bärbel Rosensträter fest „das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Nehmen Sie Ihre Chance des Mitgestaltens wahr – ob kommunal oder europaweit, damit Ihre Interessen auch vertreten werden!“
Bei der letzten Europawahl im Jahr 2014 gab es in Deutschland eine Wahlbeteiligung von 48,1 Prozent. Im Landkreis Osnabrück lag diese erfreulicherweise mit 52,9 Prozent höher als der Bundesschnitt. Daran will die Kreiswahlleiterin wieder anknüpfen und ist davon überzeugt, dass sich die Wahlbeteiligung noch weiter steigern lässt: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte und geben Sie Ihre Stimme ab.“ Die hohe Briefwahlbeteiligung jedenfalls lässt jetzt schon auf eine rege Wahlteilnahme hoffen.
Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle Deutschen oder EU-Bürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat innehaben. Zur Wahl der Landrätin oder des Landrates ist man bereits wahlberechtigt, wenn das 16. Lebensjahr vollendet wurde. Den Wahlberechtigten ist aus ihrer Wohnortkommune je eine Wahlbenachrichtigungskarte zugegangen, aus der beispielsweise auch hervorgeht, in welchem Wahlraum sie ihre Stimme abgeben können und ob dieser barrierefrei ist.
Menschen mit Behinderungen können bei der Stimmabgabe durch eine Hilfsperson unterstützt werden. Dies sollte beim Betreten des Wahlraumes beim Wahlvorstand angemeldet werden. Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung können mittels einer Stimmzettelschablone des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen ihr Kreuz auf dem Stimmzettel der Europawahl setzen. Zum Einlegen der Schablone wurde die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten.
In einigen Wahlbezirken gibt es bei der Europawahl links oben auf dem Stimmzettel eine Kennzeichnung für die Repräsentativstatistik. Diese wird vom Landesamt für Statistik Niedersachen durchgeführt und lässt nach der Auswertung Schlüsse über das Wahlverhalten der Geschlechter, Altersgruppen und Bundesländer zu. Schlüsse über das Wahlverhalten einzelner Personen sind nicht möglich. Das Wahlgeheimnis wird dadurch ebenfalls nicht gefährdet, da es eine vorgeschriebene Mindestgröße für repräsentative Wahlbezirke gibt.
Weitere Informationen zu den Wahlen gibt es auf der Gemeinde Wallenhorst-Homepage sowie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück.
F. Ro. mit H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: Pixabay / ulleo
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