Guido Pott: „Corona-Hilfen für Unternehmen stehen bereit“

Der Wallenhorster SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott. Foto: SPD
Der Wallenhorster SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott. Foto: SPD
Wie der Wallenhorster SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott am Rande des Plenums im Niedersächsischen Landtag mitteilte, stehen mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 die Corona-Hilfen für die niedersächsischen Unternehmen bereit.

Damit bringt Niedersachen als eines der ersten Bundesländer landeseigene Hilfsprogramme in Form von Liquiditätskrediten und –zuschüssen, die bei der niedersächsischen Landesförderbank (NBank) beantragt werden können, an den Start.

„Die Bekämpfung des Coronavirus ist eine der größten Herausforderungen seit der Nachkriegszeit und ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt. Neben den gravierenden gesundheitlichen Folgen bleibt eine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen noch ungewiss. Wir müssen jetzt nicht nur unsere Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig halten, sondern auch Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Bestehen von kleinen und mittleren Betrieben sowie von Selbstständigen absichern. Mit den von uns auf den Weg gebrachten Maßnahmen erhalten Unternehmen und Selbstständige jetzt unbürokratisch schnelle Hilfen, um die Folgen der Krise abzufedern. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzung, dass unsere heimische Wirtschaft nach Überwindung der Krise wieder schnell an Fahrt aufnehmen kann“, erklärt Guido Pott.

Mit dem Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ werden gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten unterstützt. Hierunter fallen Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, wie zum Beispiel Künstler und Kulturschaffende, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die einmaligen  Zuschüsse sind je nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern können 3000 Euro Zuschuss erhalten, Firmen bis zehn Mitarbeiter können 5000 Euro, bis 30 Mitarbeiter 10.000 Euro und bis 49 Mitarbeiter 20.000 Euro bekommen. Insgesamt sind für dieses Programm vorläufig 100 Millionen Euro eingeplant, wobei fünf Millionen speziell für Startups vorgesehen sind, die diese Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus werden mit dem Kreditprogramm Liquiditätshilfe  kurzfristig Kredite an kleine und mittlere Unternehmen von bis zu 50.000 pro Fall vergeben. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Damit sollen temporäre Umsatzrückgänge im Zuge der Corona-Krise überbrückt werden.

Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank, die Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro verbürgt, davon 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage.

Nähere Informationen, Formulare und Beratung zu den Landeshilfen gibt auf der Seite der NBank.

H. Ch./pm, Foto: SPD

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