Ende letzten Jahres sprach der Vorstand der FDP Wallenhorst mit dem Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der FDP-Bezirksverbandes Osnabrück, Jens Beeck. Thema war seinerzeit u.a. der fortdauernde Wahlausschluss von Menschen unter vollständiger Betreuung bei der Wahl zum Europaparlament.
Es geht hier um mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderungen, psychischer Erkrankungen oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit ohne strafrechtliche Verurteilung in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden.
Die nun durch das Bundesverfassungsgericht ergangene Entscheidung begrüßte Beeck als teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Ein großer Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Mit seiner Entscheidung, dass Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen, stärkt das Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie. Denn nach dem Willen der Großen Koalition wäre vielen Menschen ihr Wahlrecht vorenthalten worden“, äußerte Beeck in einer Erklärung.
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse schon bei der Europawahl nicht angewendet werden dürfen. Damit wird Betroffenen endlich ihr Grundrecht zuerkannt. Für die Große Koalition ist das eine klare Niederlage. Denn erst hat sie das Thema auf die lange Bank geschoben und dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Menschen von der Europawahl im Mai ausgeschlossen hätte“, wird der FDP-Sozialpolitiker weiter zitiert.
Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Selbiger Ausschluss findet im Europawahlgesetz jedoch noch immer Anwendung. Die Fraktionen der Großen Koalition haben zwar einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse allerdings erst ab 1. Juli vor – also nach der Europawahl im Mai. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken haben deshalb im März einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt, in dem sie fordern, dass die Ausschlüsse bei der Europawahl im Mai nicht zur Anwendung kommen. Die niedersächsische Landesregierung hat das Wahlrecht für die Kommunal- und Landtagswahlen bereits zu Ende März reformiert. Hätte die Regelung auf Bundesebene Bestand gehabt, hätte das die kuriose Folge gehabt, dass Betroffene zwar am 26. Mai bei der Wahl des Landrates oder der Landrätin hätten wählen dürfen, nicht jedoch bei der zeitgleich stattfindenden Wahl zum Europaparlament.
Die Freien Demokraten haben hier bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt. Zwar sind in Wallenhorst nur sehr wenige Menschen betroffen, aber ein ja oder nein zu Grundrechten bemisst sich nicht an der Zahl der Betroffenen. Auch betroffene Personen in Wallenhorst werden nun an der Wahl zum Europaparlament teilnehmen können, müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei dieser Wahl aber noch gesondert beantragen. Die Gemeinde wird die betroffenen Personen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Landrates oder der Landrätin informieren.
„Wir als FDP freuen uns, dass auch Menschen unter gesetzlicher Betreuung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an der Europawahl teilnehmen können. Wir bedanken uns für die Initiative bei unserem FDP Bezirksvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Jens Beeck“, so der Sprecher der FDP in Hollage, Manfred Hörnschemeyer.
M. St./pm, Foto: Büro Jens Beeck
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