Die Kommunen haben die Möglichkeit, zur Abdeckung von Investitionskosten Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Diese Ausbaubeiträge sind sehr umstritten und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während z.B. in Bayern die Gemeinden zur Heranziehung von Anwohnern verpflichtet sind, dürfen Gemeinden in Baden-Württemberg Straßenausbaubeiträge überhaupt nicht erheben. In Niedersachsen wird durch das Kommunalabgabengesetz den Kommunen die Entscheidung überlassen, ob Beiträge erhoben werden. Ein Drittel der niedersächsischen Gemeinden erhebt nach einer Umfrage des NDR keine Straßenausbaubeiträge und fährt damit gut.
Für die Gemeinde Wallenhorst gilt das jedoch nicht, hier werden Anlieger von Gemeindestraßen bei deren Erneuerung mit teilweise sehr hohen Beträgen herangezogen. Diese können für die Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Nicht nur die Bürger werden belastet, auch für die Gemeinde sind die Beiträge nicht nur förderlich. Der Aufwand zur Erhebung ist sehr hoch. Es sind außerhalb von Wallenhorst bereits Fälle bekannt geworden, in denen der gesamte Aufwand zur Erhebung am Ende die eingenommenen Beiträge überstiegen hat. Die Straßenausbaubeiträge sind auch sonst massiv ungerecht. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht betroffen. Für die Bürgerinnen und Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht.
Nach Meinung der Freien Demokraten ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel.
Für die FDP Wallenhorst betont Markus Steinkamp deshalb die Zustimmung zur Forderung der Siedlergemeinschaft Hollage, die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde aufzuheben. Dies wurde der Siedlergemeinschaft auch schon im persönlichen Kontakt versichert. Der Ratsherr verweist darauf, dass die FDP diese zusätzliche Belastung der Bürger auf Landesebene seit langem ablehnt. Zuletzt wurde dies im März 2017 anlässlich der Verabschiedung des neuen Kommunalabgabengesetzes bekräftigt. „Solange die Regelung auf Landeseben nicht geändert wird, fordern wir, dass Wallenhorst selbst tätig wird und die Straßenausbaubeitragssatzung aufhebt.“, beschreibt Daniel Eling, Ortsvorsitzender der FDP Wallenhorst und Mitglied im Vorstand der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Niedersachsen die Position der Freien Demokraten.
„Die Sicherstellung einer intakten Infrastruktur ist eine Kernaufgabe der Gemeinde und sollte daher auch aus dem allgemeinen Steueraufkommen gezahlt werden“, stimmt Manfred Hörnschemeyer, beratendes Mitglied der SPD/FDP-Gruppe im Rat der Gemeinde, zu. Eigentümer und Mieter als Steuerzahler der Gemeinde würden über die Lebensdauer von Immobilien und Straßen gerechnet sogar dann deutlich besser gestellt, wenn zur Kompensation die Grundsteuer angehoben würde. Dies gelingt durch den Wegfall des Verwaltungsaufwands für einzelne Maßnahmen zur Heranziehung, den Anreiz, Straßen zu erhalten, statt alle 25 Jahre zu erneuern sowie durch die vorteilhaftere Berücksichtigung bei der Kreisumlage.
Die FDP möchte eine Anpassung der Grundsteuer daher trotz gegenteiliger Versprechen im Kommunalwahlkampf 2016 nicht ausschließen. Effektiv würde es sehr wohl zu einer Entlastung führen, was der Kerngedanke des Kommunalwahlversprechens war.
Natürlich verstehen die Freien Demokraten Einwände der Wallenhorsterinnen und Wallenhorster, die in der Vergangenheit – teilweise erst vor kurzer Zeit – Straßenausbaubeiträge entrichtet haben und die sich nun durch eine vielleicht steigende Grundsteuer „doppelt bestraft“ fühlen. Je länger der aktuelle ineffiziente Zustand jedoch anhält, desto mehr Aufwand wird unnötig betrieben und muss letzten Endes auch von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden.
Die Freien Demokraten haben deshalb den Bürgermeister um Auskunft gebeten, wie sich die detaillierten Aufwände durch die Straßenausbaubeiträge und die finanziellen Folgen einer möglichen Abschaffung konkret für Wallenhorst darstellen. „Wir erhoffen uns eine zeitnahe Antwort, damit das Thema aktiv begleitet werden kann“, so Markus Steinkamp.
Auf Grundlage der Antwort kann dann das weitere Vorgehen diskutiert und eine Entscheidung des Rates vorbereitet werden. Die FDP Wallenhorst strebt an, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben.
M. St./pm, Symbolfoto: FDP Wallenhorst
This post was last modified on 23. Oktober 2017 19:40
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