Thema bewegt Familien und Politik Online-Petition gegen Schulbezirke in Wallenhorst

In Wallenhorst wird über die Einführung von Schulbezirken für die fünf Grundschulen diskutiert. Symbolfoto: Taken / Pixabay
In Wallenhorst wird über die Einführung von Schulbezirken für die fünf Grundschulen diskutiert. Symbolfoto: Taken / Pixabay
Die vorgeschlagene Festsetzung von Schulbezirken in Wallenhorst bewegt viele Familien, Schulen und auch die Politik. Bei manchen Eltern trifft die Planung auf Unverständnis, so dass eine Online-Petition gestartet wurde. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Grundlagen aus?

Als Schulbezirk wird der Einzugsbereich einer bestimmten Schule bezeichnet. In Wallenhorst gibt es derzeit keine Schulbezirke für die Grundschulen, so dass Eltern trotz Wohnortnähe sich zwischen den fünf Grundschulen der Gemeinde frei entscheiden können. Bislang haben sich die Schülerinnen und Schüler relativ gleichmäßig auf die Schulen verteilt. Im kommenden Schuljahr ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein. Manche Eltern mögen unzufrieden mit einer bestimmten Grundschule sein oder bestimmte Regelungen und Abläufe an einer bestimmten Schule bevorzugen, andere wiederum haben Freunde an einer anderen Schule oder die Grundschule liegt für die Anschlussbetreuung durch Großeltern in einem anderen Ortsteil von Wallenhorst.

Die rechtliche Grundlage sieht in Niedersachsen derzeit grundsätzlich etwas anders aus: Schulbezirke sind für den Primarbereich vorgeschrieben, weshalb es bereits mehrfach zu Mahnungen seitens des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (ehemals Landesschulbehörde) gekommen sei. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Darin heißt es wörtlich: „Im Primarbereich legen die Schulträger für jede Schule einen Schulbezirk fest; im Sekundarbereich I können sie für Schulen, erforderlichenfalls für einzelne Bildungsgänge, Schulzweige oder einzelne Schuljahrgänge gesondert, einen Schulbezirk festlegen.“

Ralph-Leonhard Fugger und weitere Eltern aus Wallenhorst legen die rechtlichen Grundlagen etwas anders aus. „Das NschG und der Runderlass der Ministerkonferenz treffen demnach keine Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der ggfs. vorzunehmenden Einführung der Schulbezirke. Dem Schulträger wird somit jedenfalls ein Gestaltungsspielraum bei der Einführung/Umsetzung eingeräumt“, heißt es in einer von Fugger gestarteten Online-Petition auf der Plattform change.org. Adressiert ist sie an den Ausschuss für Kindergärten, Schulen und Bildung der Gemeinde Wallenhorst und hat bereits über 280 Unterstützer (Stand: 4. Juni 2023, 20.00 Uhr). Fugger sieht wesentliche Interessen der betroffenen Kinder und Eltern völlig unberücksichtigt, wie er in der Online-Petition schreibt. „Viele Eltern haben ihre Kinder im Vertrauen auf den Bestand der freien Schulbezirkswahl bei den schulnahen Kindergärten angemeldet oder die Kinder befinden sich bereits in den jeweiligen Kindergärten. Bei der Entscheidung über die Auswahl der Kindergärten und der sich anschließenden Schulwahl haben die Eltern soziale, ökonomische und pädagogische Interessen berücksichtigt“, so Fugger weiter. Alle weiteren Argumente gegen die Einführung von Schulbezirken in Wallenhorst sind in der Online-Petition aufgeführt. Fugger nennt hier auch konkrete Lösungsvorschläge für Politik und Verwaltung.

Alle Schulleitungen in Wallenhorst sprechen sich derweil einstimmig und eindeutig für die Festlegung von Schulbezirken aus. Gerade hierdurch würde die pädagogische Arbeit der Schulen gestärkt.

In der Lokalpolitik wird hierzu noch kontrovers diskutiert und Meinungen gesammelt. Die FDP hat eine Fragen-Antworten-Seite zum Thema erstellt. Um Schulbezirke festzulegen, müsste der Rat der Gemeinde Wallenhorst eine entsprechende Satzung beschließen. Diese Satzung soll in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kindergärten, Schulen und Bildung am 27. Juni beraten werden. Die endgültige Entscheidung könnte eine Woche später in der öffentlichen Ratssitzung am 4. Juli fallen. Außerdem berät noch der Verwaltungsausschuss der Gemeinde in nicht öffentlicher Sitzung über das Thema.

F. Ro., Symbolfoto: Taken / Pixabay