EU-Umgebungslärmrichtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung für Anregungen zum Lärmaktionsplan

Das Rathaus in Wallenhorst. Symbolfoto: Wallenhorster.de
Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Umgesetzt werden sollen diese Ziele mithilfe von Lärmaktionsplänen, so auch in Wallenhorst.

Aktuell wurden alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In Wallenhorst sind dies die Bundesautobahn A1, die Bundesstraße B68 und die Landesstraße L109. Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt.

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Juli-Sitzung die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Öffentlichkeit zu beteiligen, um anschließend einen neuen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung können Interessierte auf der Internetseite wallenhorst.de/laermaktionsplan sowie nach Terminvereinbarung unter Telefon 05407 888-712 im Wallenhorster Rathaus einsehen. Ansprechperson ist Jens Göwert vom Fachbereich Planen Bauen Umwelt. Stellungnahmen sowie Anregungen dazu können bis Ende August postalisch oder per E-Mail an jens.goewert@wallenhorst.de eingereicht werden.

wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de

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Gemeinde Wallenhorst

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