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Neue Quarantäne-Regeln an Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück

Neue Regeln bei Quarantänen für Schüler und Kinder in Kitas in Landkreis und Stadt Osnabrück: Ab dem morgigen Freitag, 10. September, werden in der Schule nur die direkten Sitznachbarn und in den Kitas nur die Gruppe eines positiv getesteten Kindes für fünf Tage in Quarantäne geschickt.

Danach können sie dann mit einem negativen PoC-Test aus einem Schnelltestzentrum wieder zur Schule oder in die Kita gehen. Auch bei den Quarantänen für Erwachsene wird es nach einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ab kommender Woche Änderungen geben.

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Mit der neuen Regelung für die Kinder soll die Betreuung in Schulen und Kitas so verlässlich wie eben möglich sichergestellt werden. Quarantänen von ganzen Schulklassen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, hatten immer wieder zu erheblichen Ausfallzeiten in der Betreuung geführt. Die Möglichkeit der Freitestung nach fünf Tagen gilt automatisch auch für alle Kinder, die aktuell noch in einer zweiwöchigen Quarantäne sind. Dabei muss das negative Testergebnis dem Gesundheitsdienst nicht übermittelt, sondern lediglich für 14 Tage aufbewahrt werden. Auch eine gesonderte Benachrichtigung durch den Gesundheitsdienst gibt es nicht mehr. Diese geplante Verkürzung von erforderlichen Quarantänen für Kontaktpersonen auf fünf Tage passt zur derzeitigen Corona-Lage mit nur wenigen schwerwiegenden Fällen in Krankenhäusern.

Auch bei den Quarantänen für Erwachsene wird es nach einer Empfehlung des RKI Änderungen geben, die dann ab der kommenden Woche gelten sollen. Danach verkürzt sich die Quarantäne von 14 auf zehn Tage, wobei Betroffene sich schon nach fünf Tagen per negativem PCR-Test freitesten können. Diese neue Regel soll in Landkreis und Stadt Osnabrück ab der kommenden Woche für sämtliche Quarantänefälle gelten, der gemeinsame Gesundheitsdienst erarbeitet gerade mit Hochdruck die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Wichtig: Die Quarantänezeit für positiv Getestete bleibt weiterhin bei vierzehn Tagen und kann auch durch einen Test nicht verkürzt werden.

B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / pixabay

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Landkreis Osnabrück

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