Insgesamt gibt es im Gemeindegebiet nun 22 Hundestationen, die als Service für Herrchen und Frauchen das ordnungsgemäße Entsorgen von Hundehaufen erleichtern. Die Hundestationen enthalten in den meisten Fällen oben einen Spender, dem kostenlos umweltfreundliche Papier-Abfallbeutel entnommen werden können. In diesen können die Hinterlassenschaft der Hunde dann im Abfallbehälter im unteren Teil des Gestells entsorgt werden.
Zu finden sind die Hundestationen in allen Ortsteilen und an Stellen, an denen erfahrungsgemäß besonders viele Menschen mit ihren Hunden unterwegs sind:
Bürgerpark, Grünanlage Hubertusring, Josefsplatz / Kurt-Schumacher-Straße, Niedersachsenstraße (Einmündung Mirower Straße), Grünanlage Parkallee, Grünanlage Stephansring, Boerskamp (Ecke Fuß- und Radweg zur Berta-von-Suttner-Straße), Stadtweg (Ecke Fußweg zur Otto-von-Guericke-Straße), Grünanlage Wittekindplatz, Große Straße (Fußweg am Friedhof), Große Straße (vor der Krippe St. Anna), Hermann-Löns-Weg (Fußweg zum Schwalbenweg), In den Dillen (Höhe Wald/Grünanlage), Pyer Kirchweg (Einmündung von-Miquel-Straße), Holunderweg / Plaggenweg, Boerskamp (Höhe Stapelkamp), Osnabrücker Straße (Einmündung Rheinstraße), Rathausallee (Rathausvorplatz), Sachsegge / Brockhauser Straße (Brockhausen Treff), Hardinghausweg (Höhe Wald / Grünanlage), Nettetal (Wassermühle), Talstraße (Einmündung Nikolaus-Groß-Straße).
Mit den Hundestationen ist es für Hundehalterinnen und -halter ganz einfach, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Sie unterstützen damit außerdem ein gutes Miteinander mit ihren Mitmenschen.
Bürgerinnen und Bürger, denen der Hundekot buchstäblich stinkt, bittet die Gemeinde, die verantwortlichen Hundehalterinnen und -halter möglichst direkt anzusprechen und auf die Beseitigungspflicht hinzuweisen. Alternativ nimmt die Verwaltung unter Telefon 05407 888-302 auch Anzeigen entgegen – jedoch nicht anonym.
Im Sinne eines guten Miteinanders bittet die Gemeinde Wallenhorst auch darum, Hunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen, besonders an belebten Wanderwegen und in Siedlungsgebieten. In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zwischen dem 1. April und dem 15. Juli müssen Hunde ohnehin zum Schutz von Wildtieren im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
wa/pm, Foto: Thomas Remme / Gemeinde Wallenhorst
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