Sie gilt werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen verboten ist – etwa auf dem Vorplatz der Apotheke oder des Ärztehauses. Besonders auf dem Vorplatz des Ärztehauses kann durch unberechtigtes Parken eine Behinderung anfahrender Rettungsfahrzeuge entstehen.
wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst
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