Neue Halteverbotszone: Parkscheibenregelung jetzt auch im Ruller Ortskern

Im Ortskern von Rulle ist das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet. Werktags von 8 bis 18 Uhr gilt eine Parkscheibenregelung für zwei Stunden. Foto: Gemeinde Wallenhorst
Im Ortskern von Rulle ist das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet. Werktags von 8 bis 18 Uhr gilt eine Parkscheibenregelung für zwei Stunden. Foto: Gemeinde Wallenhorst
Seit einigen Jahren gilt in den Ortszentren von Wallenhorst und Hollage eine Halteverbotszone, in der das Parken nur auf den markierten Stellflächen mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden gestattet ist. Eine solche Zone gibt es nun auch im Zentrum von Rulle.

Sie gilt werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen verboten ist – etwa auf dem Vorplatz der Apotheke oder des Ärztehauses. Besonders auf dem Vorplatz des Ärztehauses kann durch unberechtigtes Parken eine Behinderung anfahrender Rettungsfahrzeuge entstehen.

wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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