Die Allgemeinverfügung tritt am übernächsten Tag, also am Donnerstag, 22. Juli, in Kraft. Damit gelten wieder etwas strengere Schutzvorkehrungen im Landkreis Osnabrück. Ein wesentlicher Punkt sind die Privatkontakte: Es dürfen sich nun nur noch höchstens zehn Menschen aus zehn verschiedenen Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet werden. Private Feiern dürfen in der Gastronomie mit bis zu 100 Personen stattfinden. Für alle Beteiligten gilt eine Testpflicht sowie das Abstandsgebot und, soweit nicht gesessen wird, Maskenpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 100 Personen und unter freiem Himmel ab 500 Personen müssen unter Vorlage eines Hygienekonzepts durch den Landkreis Osnabrück zugelassen werden.
Zu den weiteren Schutzvorkehrungen gehören die Testpflicht für Besucher in Senioreneinrichtungen, wöchentlich zwei Tests bei touristischen Übernachtungen sowie die Reduzierung der Personenzahl in Clubs auf die Hälfte der ansonsten zulässigen Besucherzahl.
Landrätin Anna Kebschull appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis, umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln: „Mir ist bewusst, dass viele Menschen angesichts des weiterhin verhältnismäßig geringen Infektionsgeschehens und der wenigen schweren Krankheitsverläufe die Schutzvorkehrungen skeptisch sehen. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass die Infektionen schnell wieder zunehmen können und dann die Gefahr von impfresistenten Virusmutationen steigt.“ Nicht die Schutzvorkehrungen verlängerten die Pandemie, sondern deren Nichtbeachtung, unterstreicht die Landrätin.
Dennoch sollten in wenigen Wochen, wenn alle Menschen ein Impfangebot nutzen konnten, nicht alleine die Inzidenzen, sondern gekoppelt auch die Krankenhaus-Zahlen die Regularien des Landes darstellen, so Kebschulls Forderung an die Landesverordnung, die bindend ist für den Landkreis Osnabrück.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
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