Für den Sperrbezirk gilt, dass sämtliche Bienenstände dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon 0541 5012151, unverzüglich unter Angabe des genauen Standortes zu melden sind. Es müssen auch solche Bienenvölker gemeldet werden, die sich zur Zeit der Rapsblüte in dem Sperrbezirk befunden haben.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind außerdem unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Die Bienenhalter haben bei den Untersuchungen, die kostenfrei sind, entsprechende Hilfe zu leisten. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Weiterhin dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden, sowie für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Allgemeinverfügung mit Karte zum Herunterladen (externer Link zum Landkreis Osnabrück)
B. Ri./lkos/pm, Symbolfoto: Pixabay / cocoparisienne
This post was last modified on 25. Mai 2019 13:24
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