Zum Thema Mitnahme von E-Scootern in Bussen kursieren die verschiedensten Gerüchte in der Region. Um diesem Problem ein Ende zu setzen, trafen sich am Freitag, 22. September, Vertreter von Verkehrsbetrieben, Behörden und Interessenvertretungen zu einem Informationsaustausch. Mit dabei war auch Marlies Bockgrawe vom Forum der Menschen mit Behinderung Bramsche/Wallenhorst.
„Viele Fragen konnten bei diesem gemeinsamen Termin beantwortet werden und auch das Ein- und Ausfahren mit einem E-Scooter konnte geübt werden“, berichtet Bockgrawe. „Sehr anschaulich wurde auch gezeigt, wie jeder Fahrgast die Rampe des Busses ein- und ausklappen kann.“ Die wichtigste Information sei jedoch gewesen, dass die Mitnahme von E-Scootern nun bundesweit einheitlich geregelt sei.
Bedingungen für die Mitnahme von E-Scootern
Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kilogramm. Außerdem muss der E-Scooter zum Beispiel über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen, für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden.
Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ sind oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben.
E-Scooter-Pass der Stadtwerke Osnabrück
Des Weiteren müssen die Nutzerinnen und Nutzer im Besitz eines E-Scooter-Passes sein. Diesen stellen die Stadtwerke Osnabrück in Form einer Plakette am Scooter für alle Personen aus, die eine kostenlose Schulung zum sicheren Umgang mit dem Scooter absolvieren. Die Gültigkeit der Plakette ist jeweils auf drei Jahre befristet.
Diese Verfahrensweise gilt laut Auskunft der Stadtwerke zurzeit nur in den eigenen Bussen im Osnabrücker Stadtgebiet. Mit den Partnern der unter anderem für Wallenhorst zuständigen Verkehrsgemeinschaft müssten noch entsprechende Gespräche geführt werden.
Keine Beförderungspflicht
Eine Beförderungspflicht besteht übrigens nicht, wenn der Aufstellplatz bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, E-Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist.
Kostenlose Schulungen
Zur einer E-Scooter-Schulung anmelden können sich interessierte Personen im Mobilitätszentrum der Stadtwerke Osnabrück am Neumarkt (geöffnet von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr) sowie telefonisch unter 0541 2002-2211 oder per E-Mail an mobilitaetszentrum@stw-os.de.
Für weitere Informationen zum Thema steht Marlies Bockgrawe vom Forum der Menschen mit Behinderung Bramsche/Wallenhorst ebenfalls gern zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter marlies.bockgrawe@web.de erreichbar.
wa/pm, Foto: Thomas Remme