Ausgewählt wurden diese nach einem mathematischen Zufallsverfahren, das jährlich rund ein Prozent aller Haushalte erfasst. Damit die dabei erhobenen Stichprobenergebnisse zuverlässig sind, kann der jeweils ausgewählte Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Die Mitarbeit der ausgewählten Bürgerinnen und Bürger ist also nötig.
Alle Personen, die in den ausgewählten Haushalten ihren Wohnsitz haben, sind laut Mikrozensusgesetz zur Auskunft verpflichtet. Es handelt sich um eine staatsbürgerliche Pflicht wie beispielsweise die Schulpflicht, sodass eine Befreiung nicht möglich ist.
Die Befragung übernehmen Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Sie fragen unter anderem nach allgemeinen Angaben wie Geschlecht und Geburtsjahr, nach Angaben zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zum Lebensunterhalt. Natürlich behandelt das Landesamt die gesammelten Daten absolut vertraulich und anonym. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die vom einzelnen Bürger gemachten Angaben möglich.
Die Gemeinde Wallenhorst bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die befragt werden, die Erhebungsbeauftragten freundlich aufzunehmen und bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen. Fragen zum Thema beantwortet Klaus Schwegmann vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-302. Weiterführende Informationen stehen ebenfalls auf der Internetseite www.statistik.niedersachsen.de sowie www.mikrozensus.de zur Verfügung.
wa/pm, Archivfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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