Maskenpflicht auch bei geteilten Klassen: An Allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs 1 und 2 in Stadt und Landkreis Osnabrück müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonal in den Klassenräumen während des Unterrichts ab Freitag, 6. November, immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das gilt, solange die Zahl der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen sieben Tage (Sieben-Tages-Inzidenz) bei mindestens 50 je 100.000 Einwohner liegt – unabhängig davon, ob der Unterricht in geteilten Klassen stattfindet.
Damit gehen Stadt und Landkreis über die Vorgaben der niedersächsischen Landesverordnung hinaus. Diese sieht zwar ebenso eine Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 vor. Eine solche Verpflichtung gilt nach der Verordnung jedoch nicht mehr, wenn die Klassen ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 bei einer gleichzeitig angeordneten Infektionsschutzmaßnahme in geteilten Gruppen mit höchstens 16 Personen unterrichtet werden (Szenario B).
„Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuführen und sie im Falle deutlich höherer Inzidenzzahlen wieder außer Kraft zu setzen, erscheint uns nicht zweckmäßig“, sagt Stadträtin Katharina Pötter. Bärbel Rosensträter, Erste Kreisrätin des Landkreises Osnabrück, bestätigt diese Einschätzung: „In Rücksprache mit dem gemeinsamen Gesundheitsdienst haben wir deshalb entschieden, Schüler und Lehrkräfte auch im Szenario B zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verpflichten.“
Von der Verpflichtung ausgenommen sind Grundschulen sowie Personen, denen aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann. Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen.
Update vom 6.11.2020:
Die Maskenpflicht in geteilten Klassen gilt auch an den Berufsschulen: Landkreis und Stadt Osnabrück weisen darauf hin, dass neben den Allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs 1 und 2 auch alle Schülerinnen, Schüler und das Lehrpersonal an den Berufsbildenden Schulen in den Klassenräumen während des Unterrichts immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das gilt, solange die Zahl der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen sieben Tage (Sieben-Tages-Inzidenz) bei mindestens 50 je 100.000 Einwohner liegt – unabhängig davon, ob der Unterricht in geteilten Klassen stattfindet.
B. Ri./lkos/pm, Symbolfoto: Alexandra_Koch / Pixabay