Berufung und Verabschiedung der Ehrenamtlichen erfolgten im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit Bürgermeister Otto Steinkamp im Wallenhorster Rathaus – ganz nach dem Geschmack von Dr. Michael Hune. „Seit Jahren habe ich mich auf diesen Termin gefreut. Das kannte ich nur von Fotos aus Zeiten meiner Vorgänger“, so der Vizepräsident des Amtsgerichts. Die letzten Berufungen und Verabschiedungen hätten nur per Formschreiben oder mit Maske und Abstand in seinem eigenen Büro stattgefunden. Schön fand er ebenfalls, dass das Team nicht komplett wechsele, sodass eine gewisse Kontinuität gegeben sei.
Bei vielen Privatklageverfahren – beispielsweise Angelegenheiten des Nachbarrechts – ist es obligatorisch, vor Klageerhebung ein Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren durchzuführen. In jedem Fall gilt: Kommunikation ist alles! Bevor man für teures Geld einen Anwalt einschaltet und das Zusammenleben schlimmstenfalls auf Jahre beeinträchtigt ist, empfiehlt es sich, die Nachbarn freundlich auf Störendes anzusprechen. Dabei sollte man auch selbst zu Kompromissen bereit zu sein – möglicherweise auch dann, wenn man vor dem Gesetz das Recht auf seiner Seite hat. Vermitteln können dabei ehrenamtlich tätige Schiedspersonen. Sie sind keine Richter. Sie sprechen keine Urteile. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der ihnen vorgetragen wird, zu schlichten – also die Parteien zu bewegen, sich zu einigen.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite wallenhorst.de/schiedsamt zur Verfügung.
wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
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