Stadt und Landkreis Osnabrück sind vielmehr weiterhin Hochinzidenzkommunen, denn für die Aufhebung dieser Einstufung sind zwei Dinge maßgeblich: Erstens muss die Inzidenz an sieben Tagen nacheinander unter 100 liegen und zweitens muss der Gesundheitsdienst die Situation dahingehend bewerten, dass die Inzidenz auch auf Dauer unter 100 bleiben wird.
Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt werden, gelten weiterhin die bekannten Regeln, wonach etwa nur eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf und der Einzelhandel nicht öffnen, sondern nur vorab bestellte Ware aushändigen darf („Click & Collect“). Erst wenn Landkreis und Stadt die entsprechenden Allgemeinverfügungen wieder aufheben, können Lockerungen greifen.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
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