Die Ausgangssperre ist aufgehoben, die Einschränkungen für Hochinzidenzkommunen gelten aber weiter: Wegen vieler Anfragen und offensichtlicher Irritationen weisen Landkreis und Stadt Osnabrück darauf hin, dass mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung keineswegs auch die anderen Vorgaben für Hochinzidenzkommunen außer Kraft gesetzt worden sind.
Stadt und Landkreis Osnabrück sind vielmehr weiterhin Hochinzidenzkommunen, denn für die Aufhebung dieser Einstufung sind zwei Dinge maßgeblich: Erstens muss die Inzidenz an sieben Tagen nacheinander unter 100 liegen und zweitens muss der Gesundheitsdienst die Situation dahingehend bewerten, dass die Inzidenz auch auf Dauer unter 100 bleiben wird.
Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt werden, gelten weiterhin die bekannten Regeln, wonach etwa nur eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf und der Einzelhandel nicht öffnen, sondern nur vorab bestellte Ware aushändigen darf („Click & Collect“). Erst wenn Landkreis und Stadt die entsprechenden Allgemeinverfügungen wieder aufheben, können Lockerungen greifen.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay