Drei Teams des Landkreises Osnabrück haben in den vergangenen Tagen in mehreren Mitgliedskommunen stichprobenhaft die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. Ergebnis: Die Hygienebestimmungen wurden überwiegend eingehalten. Dazu haben die Betriebe wie auch die Bürgerinnen und Bürger positiv auf die Kontrollen reagiert.
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf Betrieben der Gastronomie und des Dienstleistungsgewerbes, wie beispielsweise Friseure. Im Vordergrund standen dabei Aufklärung und Beratung und weniger Sanktionen. Hintergrund ist, dass auch im Landkreis Osnabrück die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner steigt, die nicht mehr umfassend die Corona-Regeln befolgen. Der Landkreis Osnabrück kann nicht flächendeckend kontrollieren, will aber einen Beitrag dazu leisten, dass gerade die schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig Risiko ausgesetzt werden.
Auffällig bei den Kontrollen war, dass zwar die Hygienebestimmungen vielfach eingehalten wurden. Allerdings fehlte es häufig an der schriftlichen Dokumentation des Hygienekonzepts. Den betroffenen Betrieben wurde die Möglichkeit gegeben, das Konzept nachzureichen. Im Rahmen der bisherigen Kontrollen wurden keine Bußgelder verhängt. In einem Fall werden zusätzliche Maßnahmen geprüft.
Auch die Dokumentation der Kontaktdaten wurde überwiegend vorgenommen. Allerdings zeigten sich einige Probleme beim Datenschutz. So existierten Listen mit mehreren Personen auch außerhalb des eigenen Hausstands. In einigen Fällen wurden die Listen zu lange aufbewahrt. Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurden nur vereinzelt festgestellt. Lediglich ein Betreiber eines Gastronomiebetriebes zeigte sich uneinsichtig.
Beim Landkreis Osnabrück mehren sich die Anfragen nach der Höchstgrenze von Gästen bei Hochzeitsfeiern. In Gastronomiebetrieben und gemieteten Räumlichkeiten dürfen derzeit höchstens 50 Personen an einer Feier teilnehmen. Diese Grenze gilt auch für Ehejubiläen, kirchliche Feste wie etwa Taufe, Kommunion und Konfirmation sowie für Bestattungen. Sonstige Feierlichkeiten wie Geburtstage sind in Gaststätten und gemieteten Räumlichkeiten in der Regel auf zehn Personen beschränkt. Bund und Land haben nun neue Absprachen getroffen. Es ist damit zu rechnen, dass die Niedersächsische Landesregierung bald neue Regelungen bekannt geben wird.
Der Landkreis Osnabrück hat in den vergangenen Wochen wieder steigende Infektionszahlen registriert. Er weist deshalb darauf hin, dass das Einhalten der Corona-Regeln eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Zentral ist dabei die sogenannte AHACL-Regel: Abstand halten, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken tragen, die Corona-Warnapp nutzen und regelmäßiges Lüften.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: iXimus auf pixabay