Aufgrund extrem niedriger Grundwasserstände ist es ab sofort und bis Ende September im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund: Die Dürrejahre 2018 und 2019 haben deutliche Spuren hinterlassen, dieser Trend setzt sich im Jahr 2020 weiter fort. Die behördliche Anordnung soll ab sofort dazu beitragen, Wasser zu sparen, denn zwischen 12 und 18 Uhr verdunstet gerade bei sommerlichem Wetter ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt. „Dies hilft nicht den Pflanzen, sondern befeuchtet hauptsächlich die Luft. Hier sollte sich jeder private Haushalt das Wissen und die Erfahrung der Landwirtschaft zu eigen machen. Jeder Landbewirtschafter beherzigt diesen Grundsatz, der mittlerweile in den meisten Beregnungsrechten so auch verankert ist. Die Land- und Forstwirtschaft ist in der Allgemeinverfügung mit aufgeführt, um zu unterstreichen, dass private Gärtner und Landwirte in dieser Extremsituation an einem Strang ziehen sollten“, so Detlef Wilcke, Leiter der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Osnabrück.
Der Landkreis betont, dass diese Beschränkung für alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen gefördert, das Wasser aus dem Trinkwassernetz oder der eigenen Regentonne entnommen wird. Von dem Verbot sind nur spezialisierte Betriebe wie zum Beispiel Gartenbaubetriebe ausgenommen, die mit Mikro- und Tröpfchenbewässerung ihre Topfpflanzen auch in der Mittagshitze feucht halten müssen. Diese Ausnahme gilt natürlich auch für jeden, der mit der Gießkanne seine Balkonblumen am Nachmittag versorgt.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat dem Landkreis Osnabrück die aktuellen Grundwasserstände für den Juni 2020 mitgeteilt. Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die historisch niedrigen Grundwasserstände aus den Dürrejahren 2018 und 2019 an einigen Messstellen im Jahre 2020 noch einmal unterboten wurden. Diese Messergebnisse haben die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück dazu veranlasst, wie im vergangenen Jahr die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. „Wenn alle Wasser sparen, geben wir uns und unserer Landschaft gemeinsam eine bessere Chance auf Regeneration der Wasserstände“, so Wilcke.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügungen kann auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück ist unter wasserwirtschaft@Landkreis-Osnabrueck.de erreichbar.
B. Ri./lkos/pm, Symbolfoto: Peggy Choucair / Pixabay