In den vergangenen Wochen hatte Kebschull bereits mehrfach und gemeinsam mit Bürgermeistern sowie Kreistags- und Landtagsmitgliedern gegenüber Vertretern des Landes das Vorhaben kritisiert. Auf der jüngsten Sitzung des Kreistags hatte zudem eine Mehrheit an das Land appelliert, den Breitbandausbau auch künftig zu fördern.
In dem jetzt verschickten Schreiben sind die Gründe detailliert aufgeführt, was die Entscheidung der Landesregierung für den ländlichen Raum bedeutet. Der wesentliche Punkt: Der Landkreis Osnabrück kann nicht zusätzlich 60 Millionen Euro, die er vom Land eigeplant hat, stemmen. Kommt der Breitbandausbau daher ins Stocken oder wird sogar ausgesetzt, fehlt es in der Fläche an einer zentralen Infrastruktur, die für Wirtschaftsunternehmen, Telemedizin oder Homeoffice elementar ist. Ohne den weiteren Ausbau blieben mehr als 13.000 Adressen mit etwa 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterversorgt.
Mit dem Schreiben wurde eine Liste von regionalen Unternehmen übersandt, die vom Förderstopp des Landes betroffen sein werden. Allein in den vergangenen zwei Wochen hat rund ein Dutzend Betriebe mit etwa 520 Mitarbeitenden konkrete Bedarfe für den Breitbandausbau gemeldet. Ohne einen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss werden diese und weitere Unternehmen nicht dauerhaft am derzeitigen Standort tätig sein können. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass dadurch weit mehr als 1.000 Arbeitsplätze im Landkreis Osnabrück gefährdet sind.
Das Land argumentiert, dass die „Grauen Flecken“ ganz überwiegend eigenwirtschaftlich von privaten Telekommunikations-Anbietern ausgebaut werden. Der Branchendialog und die Ergebnisse einer aktuellen Markterkundung für den Landkreis Osnabrück widerlegen diese Einschätzung eindeutig.
Die Stabsstelle Breitband des Landkreises hat die vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium beworbenen Kooperationsvereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen zum Anlass genommen, um unmittelbar mögliche Ausbauvorhaben abzustimmen. Der Dialog mit den Unternehmen hat ergeben, dass die mit dem Land abgeschlossenen Vereinbarungen kaum nennenswerte Ausbauvorhaben für den Landkreis Osnabrück ermöglichen werden.
Ebenso wurden die vom Wirtschaftsministerium dargestellten alternativen Erschließungsformen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Eine Versorgung der „Grauen Flecken“ über Richtfunk, Mobilfunk oder Satellit hat nicht die gleiche Qualität wie ein Glasfaseranschluss. Zu nennen sind hier die Zuverlässigkeit bei der Bandbreite (Sichtverbindung bei Richtfunk, Wettereinflüsse), die Datensicherheit und höhere Latenzzeiten. Dementsprechend werden viele der betroffenen Bürgerinnen und Bürger diese „Zweiklassengesellschaft“ nicht akzeptieren.
Das Land weist ferner darauf hin, dass es Synergieeffekte beim 5G-Ausbau geben könnte. Aufgrund der Siedlungsstruktur im Landkreis Osnabrück werden allerdings nur wenige Adressen von einer Glasfaseranbindung der zusätzlichen Mobilfunkmasten/-stationen profitieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für einen Glasfaserdirektanschluss neben der Glasfaseranbindung auch ein Technikstandort benötigt wird. Ob die privaten Telekommunikations-Anbieter für nur wenige Adressen in einen Technikstandort etwa 30.000 bis 50.000 Euro investieren werden, ist anzuzweifeln.
In Kenntnis und Bewertung der Gesamtsituation hat der Kreistag daher an die Niedersächsische Landesregierung und die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages appelliert:
H. M.-D./Landkreis Osnabrück/pm, Symbolfoto: linsepc / Pixabay
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