In privaten Wohnungen und in privaten Außenbereichen wie etwa im Garten oder im Hof dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen treffen, in der Gastronomie oder in angemieteten Räumen nur noch höchstens 25 Personen. Die Stadt Osnabrück ist davon nicht betroffen.
Die Verordnung des Landes Niedersachsen zu privaten Zusammentreffen und Feiern mit Blick auf die 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 gilt verbindlich ab Donnerstag, 15. Oktober, wie der Pressesprecher der Landkreises Osnabrück, Burkhard Riepenhoff, ergänzend mitteilt. Wegen der hohen Infektionszahlen wird allerdings vom Landkreis dringend geraten, größere Treffen möglichst ab sofort zu vermeiden.
In der Gemeinde Wallenhorst sind tagesaktuell vier Personen nachweislich mit COVID-19 infiziert. In den Nachbargemeinden Bramsche sind es heute 15, in Belm 3. In der Stadt Osnabrück sind 56 Fälle bekannt. In Bad Essen beträgt die Infiziertenzahl derzeit 61, nach einem Corona-Ausbruch in einem Altenheim.
Im gesamten Landkreis Osnabrück sind demnach aktuell 200 Personen mit COVID-19 infiziert. In der Stadt Osnabrück 56. 33 Personen befinden sich derzeit mit Corona im Krankenhaus, davon zwei Personen intensivpflichtig.
F. Ro. mit B. Ri./lkos/pm, Grafik: Landkreis Osnabrück
This post was last modified on 14. Oktober 2020 10:36
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