Die Lockerungen sind laut aktueller Allgemeinverfügung des Landkreises gültig vom 31. Juli bis einschließlich 13. August. Demnach gelten zwar, wie vom Land bei einer Inzidenz vom mehr als 10 vorgeschrieben, die Obergrenze von 100 Personen und die sogenannte „3-G-Regel“, wonach alle Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Es entfallen im Landkreis Osnabrück bei den privaten Feiern in der Gastronomie jedoch die Masken- und die Abstandspflicht.
Der Landkreis darf solche Ausnahmen erlauben, wenn er für sein Gebiet festgestellt hat, dass ein beträchtlicher Teil der aktuellen Ansteckungen ganz bestimmten Bereichen zugeordnet werden kann. Da sich bisher viele Menschen in Diskotheken angesteckt haben, sind diese Lockerungen also möglich, so der Landkreis Osnabrück in einer Mitteilung von Freitagnachmittag.
Der Landkreis Osnabrück hat am heutigen Freitag eine Inzidenz von 17, die Stadt Osnabrück von 36. 497 Personen befinden sich im Landkreis Osnabrück aktuell in Quarantäne, in der Stadt sind es 341 Personen. In Wallenhorst ist aktuell eine Person infiziert (laborbestätigt).
F. Ro. mit B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
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