Der Landkreis Osnabrück ist nicht länger Hochinzidenzkommune: Weil die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen fünf Tagen im Landkreis unter 100 gelegen hat, kann entsprechend den Vorgaben des Bundes die Einstufung als Hochinzidenz aufgehoben werden. In Wallenhorst steigen die Zahlen in den letzten Tagen wieder leicht.
Ab Montag, 10. Mai, gelten wieder verschiedene Lockerungen. Beim Besuch von Geschäften des Einzelhandels müssen Kundinnen und Kunden allerdings einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Landkreis empfiehlt, die Tests etwa in einem Testzentrum zu machen. Keine Testpflicht besteht nach wie vor für den privilegierten Einzelhandel, darunter Lebensmittel- und Getränkeläden. Menschen, die nachweisen können, dass ihre Zweitimpfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen ebenfalls keinen Test vorlegen. Die Regeln gelten analog für die Gastronomie, die während der Zeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens geschlossen bleibt.
Außerdem dürfen pro Haushalt zwei Personen aus einem anderen Haushalt zu Besuch kommen, wobei Kinder einschließlich 14 Jahren und Betreuungspersonen nicht mitgezählt werden. Die nächtliche Ausgangssperre wird ebenfalls aufgehoben. Für Einwohner aus der Stadt Osnabrück, die weiterhin Hochinzidenzkommune bleibt, gelten auf dem Gebiet des Landkreises auch die Regeln des Landkreises.
Am Sonntag, 9. Mai, läuft zudem die 46. Allgemeinverfügung des Landkreises aus. Diese beinhaltete einige strengere Schutzvorkehrungen, wie das Tragen von medizinischen Masken in der Öffentlichkeit (z.B. auf Spiel- und Bolzplätzen oder in Klassenräumen) oder das Verbot des praktischen Sportunterrichts. Im Landkreis Osnabrück gelten unmittelbar die Regelungen der neuen Landesverordnung.
„Wir freuen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Osnabrück wieder mehr Freiheiten genießen können“, sagt Anna Kebschull. Die Landrätin bittet aber alle Einwohnerinnen und Einwohner, sorgsam mit den Lockerungen umzugehen. Es gebe zwar deutliche Fortschritte beim Impfen (aktueller Stand: 118.523 Erstimpfungen, 23.571 Zweitimpfungen). „Umso wichtiger ist aber, dass wir die Erfolge nicht gefährden. Die Pandemie ist noch nicht überwunden“, betont Kebschull. „Es ist weiterhin notwendig, Kontakte zu begrenzen und Abstand zu halten.“
Diese Einschätzung teilt auch Gerhard Bojara, Leiter des Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück: „Es gibt noch keine Impfungen für Kinder und Jugendliche, die damit weiter einen Infektionsherd darstellen können.“ Zudem zeige die Erfahrung des vergangenen Jahres, dass steigende Temperaturen dazu verleiteten, sich in größeren Runden zu treffen.
„Wir bitten darum, weiter die Hygieneregeln zu befolgen. Verantwortungsvolles Verhalten und die fortschreitenden Impfungen zusammen sind die wichtigsten Bausteine, damit wir dauerhaft die Corona-Schutzvorkehrungen lockern und schließlich auch beenden können“, unterstreicht Kebschull. Sollte die Inzidenz wieder auf über 100 steigen, greifen erneut die Bundesnotbremse mit strengeren Schutzvorkehrungen und Ausgangssperre. Dann werde der Landkreis prüfen, ob zusätzlich wieder die strengeren regionalen Schutzvorkehrungen gelten müssen.
In Wallenhorst steigen Corona-Infektionen in den letzten Tagen leicht
In Wallenhorst steigen die Zahlen der mit dem Corona-Virus infizierten derweil leicht. Am 7. Mai wurden 48 Infizierte in der Gemeinde Wallenhorst gemeldet. Am Samstag, 8. Mai, gab es 52 bestätigte Fälle und am heutigen Sonntag, 9. Mai, 53 bestätigte Covid-19-Fälle. Die Anzahl der Infizierten rund um 50 schwankt allerdings schon etwas längere Zeit in Wallenhorst mal etwas höher, mal niedriger. Am 4. Mai lag die Anzahl zum Beispiel bei 55, am 3. Mai sogar bei 61 (Quelle: Landkreis Osnabrück).
F. Ro. mit H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: GreenvalleyPictures / Pixabay