Kommunalwahl:
Alle Deutschen oder EU-Bürgerinnen und –Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Wallenhorst ihren Hauptwohnsitz haben.
Bundestagswahl:
Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und am Wahltag seit mindestens drei Monatenim Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können auf Antrag auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen.
Für beide Wahlen gilt, dass eine Stimmabgabe nur möglich ist, wenn man im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist. Die Eintragung erfolgt in der Regel automatisch, wenn man in der Gemeinde gemeldet ist. So erhalten alle eingetragenen Personen bis zum 22. August (für die Kommunalwahl) bzw. bis zum 5. September (für die Bundestagswahl) je eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zur Stimmabgabe. Wer keine Benachrichtigungskarten erhält, aber meint, wahlberechtigt zu sein, darf nicht bis zum Wahltag warten, sondern sollte sich umgehend beim Wahlamt melden. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, nicht wählen zu können.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eingetragenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Für die Kommunalwahl ist die Einsichtnahme in der Woche vom 23. – 27. August während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich, für die Bundestagswahl in der Woche vom 6. – 10. September. Die Angaben im Wählerverzeichnis sind auch auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Berichtigungsanträge sind ebenfalls bis Freitag (27. August bzw. 10. September) zu stellen.
Kommunalwahl:
Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl, für die Kreistagswahl und für die Bürgermeisterwahl. Während man sich bei der Wahl zum Bürgermeister mit einem Kreuz für einen Kandidaten entscheidet, gibt es bei der Gemeinderatswahl und bei der Kreistagswahl verschiedene Varianten, insgesamt drei Stimmen auf dem Stimmzettel zu verteilen. So können einer Partei oder Wählergruppe drei Stimmen gegeben werden oder aber einer einzelnen Bewerberin oder einem einzelnen Bewerber. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Parteien oder Wählergruppen und/oder mehrere Kandidierende desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Wichtig ist, dass auf dem Stimmzettel maximal drei Kreuze gemacht werden.
Bundestagswahl:
Die wählende Person vergibt zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet sie sich für einen Kandidaten ihres Wahlkreises, mit der zweiten Stimme für die in seinem Bundesland geltende Landesliste einer Partei.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am Wahltage aber nicht ins Wahllokal gehen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen von Montag (23. August) bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag (für die Kommunalwahl bis 13 Uhr, für die Bundestagswahl bis 18 Uhr) beantragen. Möglich ist die Antragstellung durch Übersenden der ausgefüllten und frankierten Wahlbenachrichtigungskarten oder per Internet unter wallenhorst.de. Für den schnelleren Zugang zum Internetformular kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte gescannt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wer möchte, kann Briefwahlunterlagen auch im Rathaus abholen oder schon direkt vor Ort wählen. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf den Benachrichtigungskarten abgedruckt.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Aufschluss über das Wahlverhalten, das heißt über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen. Dafür werden für die Bundestagswahl per Zufallsprinzip deutschlandweit circa 2.600 Wahlbezirke ausgewählt. Das entspricht einem Anteil von gut drei Prozent aller Wahlbezirke. In Wallenhorst sind es dieses Mal zwei Briefwahlbezirke: Alle Wählerinnen und Wähler der Wahlbezirke 1 bis 4 in Hollage sowie 9 bis 12 in Wallenhorst, die per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen, erhalten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Diese sind mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen, aber selbstverständlich nicht mit personenbezogenen Daten. Bei der Stimmauszählung am Wahlabend werden diese Merkmale nicht berücksichtigt. Erst am Tag nach der Wahl erfolgt eine erneute Auszählung nach Geschlecht und Alter, wobei Stimmzettel und Wählerverzeichnis nicht zusammengeführt werden dürfen. So kann zwar festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer der fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Parteigewählt haben, aber es können daraus keinerlei Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen gezogen werden. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist dabei ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl und zur Bundestagswahl können im Internet auf der Seite der Gemeinde Wallenhorst unter wallenhorst.de abgerufen werden oder auf den Seiten von Bundes- und Landeswahlleitung unter bundeswahlleiter.de bzw. landeswahlleiterin.niedersachsen.de.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros der Gemeinde Wallenhorst per E-Mail an wahlen@wallenhorst.de oder unter Telefon 05407 888-850 gerne für individuelle Auskünfte zur Verfügung.
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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