Das niedersächsische Klimagesetz verpflichtet aktuell zwar nur Mittel- und Oberzentren zur Erstellung einer Wärmeplanung, dennoch möchte die Gemeinde bereits heute die Weichen für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung in Wallenhorst stellen. Dadurch konnte sie, anders als die verpflichteten Kommunen, einen Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen, der Wallenhorst einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der anfallenden Kosten zusichert.
Übergeordnetes Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040 zu ermöglichen. Damit dies gelingt, müssen die Kommunen systematisch untersuchen, welche Potenziale und Handlungsmöglichkeiten zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bestehen und wie diese genutzt werden können. „Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene basiert auf einer sorgfältigen Analyse der aktuellen Gegebenheiten und zukünftigen Möglichkeiten. Auf Grundlage dieser Bestands- und Potenzialanalyse wird der kommunale Wärmeplan entwickelt“, erläutert Sigrid Kopitz von den energielenkern. „Der Wärmeplan beinhaltet ein Zielszenario und eine Wärmewendestrategie als Wegweiser für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in Wallenhorst.“
Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden insbesondere die Energieverbrauchsdaten in Übereinstimmung mit dem Wärmeplanungsgesetz erhoben und verarbeitet. „Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger hierzu nicht aktiv werden müssen. Die erforderlichen Daten erhalten wir von den Energieversorgungsunternehmen, vom Netzbetreiber, von Schornsteinfegern und weiteren Akteuren“, betont Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Brune und ergänzt: „Selbstverständlich werden diese Daten nur zusammengefasst veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher möglich sind.“
Durch die frühzeitige Erstellung und Fertigstellung eines Wärmeplans entstehen Kommunen, Privatpersonen und Energieversorgern keine Nachteile. Die Befürchtung, dass Kommunen, die zügig eine Wärmeplanung erstellen, benachteiligt werden, ist aufgrund des zunächst rein informellen, nicht verbindlichen Charakters des Wärmeplans unbegründet. Im Gegenteil: Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. „Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden“, stellt Brune den großen Vorteil einer Wärmeplanung für Wallenhorst dar.
Weitere Informationen finden alle Interessierten auf der Internetseite wallenhorst.de/waermeplanung. Für Fragen steht Stefan Brune unter Telefon 05407 888-740 sowie per E-Mail an stefan.brune@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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