Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundesklimaschutzgesetz vor. Ein Grundpfeiler dafür ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, da mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs auf die Wärmeerzeugung entfällt. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Niedersachsen hat diese Aufgabe an die Kommunen weitergegeben, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Gemeinde Wallenhorst einen Fahrplan, wie der Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme am besten vonstattengeht. Grundsätzlich soll die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen. Aufgrund des Niedersächsischen Klimaschutzgesetz ist es für Mittel- und Oberzentren bereits Pflicht, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Da die Gemeinde Wallenhorst ein Grundzentrum bildet, ist sie von dieser Pflicht derzeit noch ausgenommen. Aber der Bund plant bereits die verpflichtende Einführung einer kommunalen Wärmeplanung für kleinere Kommunen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Wallenhorst bereits in diesem Jahr auf den Weg gemacht, die kommunale Wärmeplanung anzustoßen und Wärmepläne für das Gemeindegebiet zu erarbeiten. Dafür wurde im Juli 2023 ein Förderantrag beim Bund gestellt. Mit einem Förderbescheid wird im Frühjahr 2024 gerechnet, sodass ab dann mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Wallenhorst begonnen werden kann.
Eine kommunale Wärmeplanung soll bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einer größeren Planungssicherheit führen. „Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden Wärmepläne erarbeitet, die aufzeigen, wo perspektivisch Wärmenetze entstehen werden oder wo die Wärmepumpe die bessere Alternative ist“, erläutert Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Brune eines der Hauptziele. Weitere Bausteine der kommunalen Wärmeplanung seien unter anderem die Bestandsanalyse der Wärmebedarfe und -verbräuche sowie der Wärmeversorgungsstruktur, eine Potenzialanalyse zur Senkung der Wärmebedarfe und Versorgung mit erneuerbaren Energien, die Berechnung zur Entwicklung des voraussichtlich notwendigen Wärmebedarfs und der Wärmeversorgung sowie eine Handlungsstrategie zur Umsetzung der Wärmewende auf Basis konkreter Maßnahmen.
„Hausbesitzer müssen für den Prozess der Erstellung der Wärmeplanung zunächst nicht aktiv werden. Sie müssen im Regelfall keine Daten ermitteln oder übertragen. Auch werden keine gebäudescharfen Daten öffentlich gemacht, sodass man keinen Hausbesitzer aufgrund eines hohen Wärmeverbrauchs anprangern könnte“, erläutert Brune. Ebenfalls würden den Hausbesitzern keine Kosten entstehen. „Stattdessen können sie von der Wärmeplanung profitieren, indem sie darüber erfahren, ob ihr Haus zentral über ein Wärmenetz versorgt werden kann oder sie sich weiterhin um eine eigene Heizungsanlage im Haus kümmern müssen.“ In einem Gebäude, das später einmal an einem Fernwärmenetz angeschlossen werde, bräuchte dann keine eigene Heizungsanlage mehr stehen.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
This post was last modified on 18. Oktober 2023 21:09
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