Die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern mittels einer Pumpe ohne behördliche Erlaubnis ist strikt untersagt, wie der Landkreis aktuell mitteilt. Verstöße gegen dieses Verbot kann die Wasserbehörde mit einem Bußgeld ahnden.
Feldfrüchte, Blumen im Garten oder Gemüsepflanzen leiden unter der nun schon langanhaltenden Trockenheit. Auch das einige wenige Sommergewitter ändern an dieser Situation wenig. Da ist die Versuchung groß, mit einer Pumpe aus dem nahen Fluss, Bach oder Graben Wasser zu entnehmen und Felder und Gärten zu bewässern, Viehtränken zu versorgen oder sogar Gartenteiche zu befüllen. Diese Verhaltensweise bedroht jedoch Tiere und Pflanzen, die an einem Fließgewässer leben. Durch massive Wasserentnahmen wird der ökologische Zustand des betroffenen Gewässers mit seinen Fischen, Amphibien und Insekten nicht nur gefährdet, sondern kann sogar völlig zerstört werden. Deshalb werden auch Inhaber einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis gebeten, kein Wasser aus Fließgewässern zu entnehmen und darauf Rücksicht zu nehmen, dass durch den verbleibenden Abfluss im Gewässer der gute ökologische Zustand jederzeit gewährleistet bleibt.
Der Gewässerkundliche Landesdienst des Landes Niedersachsen stellt Messwerte zu Wasserständen online unter pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Karte zur Verfügung. Die Pegel an den Fließgewässern weisen demnach zurzeit einen sehr niedrigen Wasserstand auf. Die derzeitigen Wasserstände liegen an den Gewässern Hase und Hunte noch etwas über den Extremwerten aus den vergangenen zehn Jahren. Insbesondere die Düte hat jedoch am Pegel in Wersen kurz vor Einmündung in die Hase mit einem Wasserstand von 54 Zentimetern den niedrigsten Wasserstand der vergangenen zehn Jahre unterschritten.
In erster Linie sind von der Trockenheit die Oberläufe und kleinere Gewässer betroffen. Maßgebend für das Trockenfallen eines Gewässers ist dabei jedoch nicht allein der fehlende Niederschlag. Vielmehr spielen hier auch natürliche Gegebenheiten wie das Speichervermögen des Bodens und die angrenzende Vegetation, sowie die Nutzung durch den Menschen eine Rolle. Das auch teilweise Trockenfallen eines Gewässers führt zumindest für Fische und Kleinstlebewesen, sofern sie nicht in noch vorhandene Rückzugsräume wie Kolke fliehen können, zu einem kompletten Verlust des Lebensraumes. Ein niedriger Wasserstand in den Gewässern geht mit der zunehmenden Erwärmung des Wassers einher, die sich wiederum direkt auf den Sauerstoffgehalt auswirkt. Der Sauerstoffgehalt sinkt mit zunehmender Temperatur des Wassers. Viele Fische sind jedoch auf einen ausreichenden Sauerstoffgehalt und auch entsprechend niedrige Wassertemperaturen angewiesen und verlieren somit möglicherweise ihre Lebensgrundlage. Wasser- und Sumpfpflanzen leiden natürlich ebenfalls unter der derzeitigen Trockenheit, sodass vorhandene Bestände zurückgehen.
Der Landkreis verweist darüber hinaus noch einmal auf die weiterhin gültige Waldbrandschutzverordnung vom 26. Juni hin. Demnach ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Feuer zu machen, zu grillen und abseits von Wegen Auto zu fahren und außerhalb von Parkplätzen Fahrzeuge abzustellen.
B. Ri./lkos/pm, Foto: Landkreis Osnabrück
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