Das gilt laut Mitteilung von Stadt und Landkreis Osnabrück, solange sich in der Region 50 oder mehr Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen infiziert haben (Sieben-Tages-Inzidenz). Auch die Nutzung von Umkleiden und Nassbereichen in den Sportstätten ist untersagt. Ausgenommen ist der Sportunterricht im Rahmen von vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Die Anordnung beinhaltet darüber hinaus, dass Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ab einer Inzidenz von 50 in allen Gebäuden der schulischen Nutzung einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Dies gilt insbesondere auch in den Klassenräumen während des Unterrichts. Ausgenommen hiervon sind Personen, für die es wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung unzumutbar ist, einen Schutz zu tragen. Eine solche Vorerkrankung kann beispielsweise eine schwere Herz- oder Lungenerkrankung sein. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
lkos/pm, Symbolfoto: Tania Van den Berghen / Pixabay
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