Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener (beispielsweise Priester oder Mitglieder einer Ordensgemeinschaft) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Interessenten für diese anspruchsvolle aber auch sehr interessante ehrenamtliche Tätigkeit können bis Freitag (21. April) die Aufnahme in die Vorschlagsliste über das Bewerbungsformular beantragen. Die Bewerbung ist direkt an den Landkreis Osnabrück, Fachdienst Jugend, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, zu senden.
Allgemeine Fragen zum Schöffenamt oder zur Wahl beantwortet Klaus Schwegmann seitens der Gemeinde Wallenhorst gern unter Telefon 05407 888-302 bzw. per E-Mail an klaus.schwegmann@wallenhorst.de.
Weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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