Hintergrund ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut die Anzahl der für die vollständige Impfung notwendigen Dosen beim dieses Impfstoffs jetzt von ein auf zwei hochgesetzt hat und die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung keine Übergangsfrist für die hiervon Betroffenen vorsieht. Der Landkreis Osnabrück sieht dieses Vorgehen kritisch und hat deshalb in einem Schreiben an das Niedersächsische Sozialministerium und an den Niedersächsischen Landkreistag Übergangsfristen in der Corona-Verordnung gefordert.
Was bedeuten die neuen Regeln konkret? Zunächst einmal, dass sich Johnson & Johnson jetzt nicht mehr von anderen Impfstoffen unterscheidet. Wichtige Beispiele: Nach der Zweitimpfung gelten die Geimpften als vollständig grundimmunisiert und müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Drei Monate nach der Zweitimpfung kann die Boosterung erfolgen. Dann entfällt auch die Testpflicht zum Beispiel bei dem Besuch eines Restaurants. Die neuen Regeln bedeuten allerdings auch: Menschen, die zunächst mit Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten nach der Zeitimpfung nicht mehr als geboosert und erhalten diesen Status erst wieder mit der dritten Impfung. Da viele Betroffene nun aber noch warten müssen, bis die Dreimonatefrist – die aus medizinischer Sicht für den größtmöglichen Schutz notwendig ist – bis zur dritten Impfung abgelaufen ist, können sie sich auch nicht umgehend boostern.
Der Landkreis kritisiert diese Vorgehensweise. In dem Schreiben an das Land heißt es unter anderem: „Eine solche bislang von keiner Seite aus kommunizierte Herabstufung des Impfstatus‘ dieser Personengruppe von einen Tag auf den anderen kann nur schwer akzeptiert werden. Zum einen ist davon auszugehen, dass kaum ein Bürger überhaupt Kenntnis von diesem Umstand hat, zum anderen setzt ein derart folgenreicher Eingriff zumindest eine gewisse Übergangsfrist voraus, innerhalb der jeder mit diesem Impfstoff Geimpfte zumindest die Chance erhält, sich noch rechtzeitig eine zweite oder dritte Impfung verabreichen zu lassen. Anderenfalls ist eine Frustration derjenigen vorprogrammiert, die sich bereitwillig haben impfen lassen […].“
„Zudem müssen wir den Personen sehr dankbar sein, die gerade in der Zeit der knappen Impfangebote bereit waren, sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen zu lassen. Damit konnte sehr schnell die Impfquote der Bevölkerung erhöht werden, gleichzeitig wurde so auch bestimmten Personengruppen der individuell erforderliche Zugang zum Impfstoff Biotech erst ermöglicht“, so Landrätin Kebschull ergänzend.
Der Landkreis Osnabrück fordert deshalb das Land Niedersachsen auf, die Verordnung zumindest dahingehend zu ändern, dass die Betroffenen mit zwei Impfungen (zunächst Johnson & Johnson, dann ein weiterer Impfstoff) solange weiterhin als geboostert gelten, bis sie nach Ablauf von drei Monaten ihre Drittimpfung erhalten können.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: ronstik / Pixabay
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